Quelle: medhochzwei ; aufr. am 20/
10/19 um 13:00 auf youtube.com; Interview
durch R. Stuppardt mit Dr Rainer Hess
am 14.6.2012
- Richtlinien : Verfahrens- und Geschäftsordnung
- Zweck: Transparenz und rechtssichere Entscheidungen
- Interessen der Betroffenen sollen berücksichtigt werden (§ 12 Abs. 1 SGB V)
- Medizinische Versorgung Erstattung welcher Leistungen
- Qualitätssicherung ( ambulant & stationär )
- Qualitätsmanagment
- Versorgungsforschung fördern ( seit 2015 siehe GKV-Versorgungsstärkungsgesetz)
- Ärtzeverbände und Krankenkassen fordern mehr Transparenz
- Vorwurf ein Instrument der Krankenkassen & Politik zu sein
Quelle:welt.de;aerzteblatt.de
Aufbau
von Sonja Felger, Hannah Tietze, Sophie Lippold & Jule Advena
wichtige Fakten
13 Mitglieder des Beschlussgremiums:
- KBV (2 Mitglieder)
- KZBV (1 Mitglied)
- DKV (2 Mitglieder)
- GKV - Spitzenverband (5 Mitglieder)
-> alle ehrenamtlich
- 1 unparteiischer Vorsitzender
- 2 unparteiische Mitglieder
-> hauptamtlich
-> kein Stimmrecht
Quelle: https://www.google.de/search?q=gba+mitglieder&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=0ahUKEwj4yfPT3KXlAhXDaFAKHblrBkEQ_AUIESgB&biw=1391&bih=680#imgrc=JmfblkAnCR-1yM:&spf=1571398791309
Entscheidungsvorbereitung
- Gründung: 1. Januar 2004
- 6 Jahre Amtsperiode
- erlässt Richtlinien keine Gesetze
- Oberste Instanz
- Regelung der Selbstverwaltung der Krankenkassen & Leistungserbringer
- Rechtsgrundlage:§ 91 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V )
Quellen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/selbstverwaltung/gemeinsamer-bundesausschuss.html (ausgehändigtes Blatt)
Quellen:
- Finanziert durch Systemzuschläge
- Zuschlag bei jedem Krankenhausfall (auch für Selbstzahler)
- Zuschlag bei der Vergütung für ambulante Versorgung
- G-BA legt Zuschlag jrl. neu fest
- Transparenz: Ergebnisse werden veröffentlicht