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Transcript

Landschaftsschutzgebiet "Karmelenberg"

§ 26 BNatSchG

Beschreibung

Lage: Bassenheim, Rheinland-Pfalz

Größe: Ca. 11 ha

  • Landschaftsschutzgebiet seit 1981
  • Geologische, kulturelle und biotische Besonderheit

Was ist der Karmelenberg?

  • Der 372 Meter hohe Karmelenberg-Hauptgipfel bildet den südöstlichen Abschluss des osteifeler Vulkanfeldes
  • Vulkangruppe, die vor 300 000 bis 350 000 Jahren ausgebrochen ist.
  • Der letzte Sichtbare Krater dieser Vulkangruppe

  • LSG sind rechtsverbindlich festgelegte Gebiete
  • Besonderer Schutz von Natur und Landschaft, und zwar:

--> zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit. Ebenso Schutz von Lebensräumen bedrohter Arten

--> wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft

--> Oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung

  • In einem LSG werden bestimmte Handlungen durch §5 Absatz 1 verboten, die dem Landschaftsbild schaden
  • Die Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete erfolgt durch die Landkreise, bzw. durch die Kreisfreien Städte
  • Durch einen explosiven Ausbruch des Vulkans entstanden Schlackekegel, die sich zu einem kegelförmigen Berg formten

Nutzung heute:

  • seit 1626 baute man vulkanisches Material ab
  • der Laavaabbau dauerte bis 1940, danach wurde das Gebiet von der Bezirksregierung Koblenz zum Landschaftsschutzgebiet erklärt

Schutzgüter

Schutzgüter

--> Schutzgüter in einem Landschaftsschutzgebiet:

  • Grund, Boden- oder Oberflächenwasser
  • Klima
  • Landschaftsbild
  • Fauna Flora
  • Geographische Beschaffenheit
  • kultureller Hintergrund

Info

  • Landschaftsschutzgebiete können auch ausgewiesen werden, um das Landschaftsbild für Tourismus und Erholung zu erhalten
  • Lanschaftsschutz unterliegt Landesrecht
  • Jedes Bundesland kann eigene Richtlinien festlegen

  • Schutzzweck ist die Erhaltung des Karmelenbergs aus wissenschaftlichen und landeskundlichen Gründen

Niedersachsen

Brandenburg

NRW

  • In Landschaftsschutzgebieten bestehen nur geringe Auflagen für die land- oder forstwirtschaftliche Bodennutzung
  • Landwirtschaft in meisten Fällen in geringeren Menge erlaubt
  • LSG sind bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen
  • LSG kann durch Änderung von Bebauungsplan wieder aufgehoben werden
  • Ende 2008, 7200 Landschaftsschutzgebiete
  • 9,9 Millionen Hektar

1. Wegen seiner geologischen Beschaffenheit

2. Als Lebensraum bedrohter und seltener Tier- und Pflanzenarten

3. Wegen seiner besonders landschaftsbestimmenden Schönheit und Einzigartigkeit

Inhalt

Quellen

Besonderheiten

  • http://www.lfu.bayern.de/natur/schutzgebiete/landschaftsschutzgebiete/index.htm
  • http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMVBW-23-0001-A014.pdf
  • https://www.geocaching.com/seek/cache_details.aspx?wp=GC43M0F&title=der-karmelenberg
  • http://www.naturschutz.rlp.de/Dokumente/rvo/nsg/pdf/NSG-7137-031.pdf
  • https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Landschaftsschutzgebiete_in_Rheinland-Pfalz
  • http://www.oberpfaelzerwald.de/

--> Was beinhaltet der Paragraph?

--> Schutzgüter innerhalb einer LSG

--> Was ist der Unterschied zwischen einem NSG und einem LSG?

--> § 5 Absatz 1: Verbote innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes (LSG)

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