Landschaftsschutzgebiet "Karmelenberg"
Beschreibung
Lage: Bassenheim, Rheinland-Pfalz
Größe: Ca. 11 ha
- Landschaftsschutzgebiet seit 1981
- Geologische, kulturelle und biotische Besonderheit
Was ist der Karmelenberg?
- Der 372 Meter hohe Karmelenberg-Hauptgipfel bildet den südöstlichen Abschluss des osteifeler Vulkanfeldes
- Vulkangruppe, die vor 300 000 bis 350 000 Jahren ausgebrochen ist.
- Der letzte Sichtbare Krater dieser Vulkangruppe
- LSG sind rechtsverbindlich festgelegte Gebiete
- Besonderer Schutz von Natur und Landschaft, und zwar:
--> zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit. Ebenso Schutz von Lebensräumen bedrohter Arten
--> wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft
--> Oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung
- In einem LSG werden bestimmte Handlungen durch §5 Absatz 1 verboten, die dem Landschaftsbild schaden
- Die Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete erfolgt durch die Landkreise, bzw. durch die Kreisfreien Städte
- Durch einen explosiven Ausbruch des Vulkans entstanden Schlackekegel, die sich zu einem kegelförmigen Berg formten
Nutzung heute:
- seit 1626 baute man vulkanisches Material ab
- der Laavaabbau dauerte bis 1940, danach wurde das Gebiet von der Bezirksregierung Koblenz zum Landschaftsschutzgebiet erklärt
Schutzgüter
--> Schutzgüter in einem Landschaftsschutzgebiet:
- Grund, Boden- oder Oberflächenwasser
- Klima
- Landschaftsbild
- Fauna Flora
- Geographische Beschaffenheit
- kultureller Hintergrund
Info
- Landschaftsschutzgebiete können auch ausgewiesen werden, um das Landschaftsbild für Tourismus und Erholung zu erhalten
- Lanschaftsschutz unterliegt Landesrecht
- Jedes Bundesland kann eigene Richtlinien festlegen
- Schutzzweck ist die Erhaltung des Karmelenbergs aus wissenschaftlichen und landeskundlichen Gründen
- In Landschaftsschutzgebieten bestehen nur geringe Auflagen für die land- oder forstwirtschaftliche Bodennutzung
- Landwirtschaft in meisten Fällen in geringeren Menge erlaubt
- LSG sind bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen
- LSG kann durch Änderung von Bebauungsplan wieder aufgehoben werden
- Ende 2008, 7200 Landschaftsschutzgebiete
- 9,9 Millionen Hektar
1. Wegen seiner geologischen Beschaffenheit
2. Als Lebensraum bedrohter und seltener Tier- und Pflanzenarten
3. Wegen seiner besonders landschaftsbestimmenden Schönheit und Einzigartigkeit
Inhalt
Besonderheiten
- http://www.lfu.bayern.de/natur/schutzgebiete/landschaftsschutzgebiete/index.htm
- http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMVBW-23-0001-A014.pdf
- https://www.geocaching.com/seek/cache_details.aspx?wp=GC43M0F&title=der-karmelenberg
- http://www.naturschutz.rlp.de/Dokumente/rvo/nsg/pdf/NSG-7137-031.pdf
- https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Landschaftsschutzgebiete_in_Rheinland-Pfalz
- http://www.oberpfaelzerwald.de/
--> Was beinhaltet der Paragraph?
--> Schutzgüter innerhalb einer LSG
--> Was ist der Unterschied zwischen einem NSG und einem LSG?
--> § 5 Absatz 1: Verbote innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes (LSG)