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Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht und Sonderstrafprozessrecht für junge Täter, die sich zur Zeit ihrer Tat in dem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden.

Erste Bestrebungen

  • ende des 19. Jahrhunderts
  • besonderen Jugendstrafrechts
  • 1908 das erste Jugendgericht
  • 1912 das erste Jugendgefängnis
  • 1923 wurde das Jugendgerichtsgesetz (JGG) verabschiedet
  • heutiges JGG baut auf den Grundzügen von

1923 auf

Das römische Recht

7 Jahren

Jugendstrafrecht in Österreich

Sachsenspiegel

zwischen 7 und 14 Jahren

  • allgemeine Strafrechte wird durch das JGG

herabgesetzt

Malefizordnung 1499

  • anstatt 10 bis 20 Jahren tritt eine Freiheitsstrafe

von einem Jahr bis zu 10 bzw. 15 Jahren

  • nur über Achtzehnjährige an den Pranger gestellt oder erhängt
  • Jugendlichen wurde die Strafe dem Ermessen des Gerichts überlassen
  • Strafrahmen werden halbiert (zB: anstatt 5 Jahre nur 2,5 Jahre

USA

Constitutio Criminalis Carolina 1532

unter 14 Jahre

  • Geldstrafe wird gleichfalls halbiert
  • kein einheitliches Alter
  • 10 bis 13 Jahren bis zu dem 17. oder 18. Lebensjahr
  • "Rücktritt von der Verfolgung" (Diversion)
  • maximal 120 Stunden
  • Nicht alle Kinder und Jugendlichen müssen vor einem Gericht erscheinen
  • 1966 United States Supreme
  • Gerichtsverfahren muss gewährt werden
  • Verzicht muss freiwillig erfolgen

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