Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht und Sonderstrafprozessrecht für junge Täter, die sich zur Zeit ihrer Tat in dem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden.
Erste Bestrebungen
- ende des 19. Jahrhunderts
- besonderen Jugendstrafrechts
- 1908 das erste Jugendgericht
- 1912 das erste Jugendgefängnis
- 1923 wurde das Jugendgerichtsgesetz (JGG) verabschiedet
- heutiges JGG baut auf den Grundzügen von
1923 auf
Das römische Recht
Jugendstrafrecht in Österreich
Sachsenspiegel
- allgemeine Strafrechte wird durch das JGG
herabgesetzt
Malefizordnung 1499
- anstatt 10 bis 20 Jahren tritt eine Freiheitsstrafe
von einem Jahr bis zu 10 bzw. 15 Jahren
- nur über Achtzehnjährige an den Pranger gestellt oder erhängt
- Jugendlichen wurde die Strafe dem Ermessen des Gerichts überlassen
- Strafrahmen werden halbiert (zB: anstatt 5 Jahre nur 2,5 Jahre
USA
Constitutio Criminalis Carolina 1532
- Geldstrafe wird gleichfalls halbiert
- kein einheitliches Alter
- 10 bis 13 Jahren bis zu dem 17. oder 18. Lebensjahr
- "Rücktritt von der Verfolgung" (Diversion)
- Nicht alle Kinder und Jugendlichen müssen vor einem Gericht erscheinen
- 1966 United States Supreme
- Gerichtsverfahren muss gewährt werden
- Verzicht muss freiwillig erfolgen
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