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-Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), regelt Mindestanforderungen für den Erholungsurlaub von Arbeitnehmern
-Es wurde erstmals im Jahr 1963 verabschiedet
-mehrmals aktualisiert
-Mindesturlaub, 24 Werktagen pro Jahr
-unabhängig von Anzahl der Arbeitstage pro Woche
-Dies gilt für Vollzeitbeschäftigte.
-Teilzeitbeschäftigte: Anspruch auf anteiligen Urlaub entsprechend Arbeitszeit.
-Basierend auf Arbeitnehmer Wunsch
-Arbeitgeber verpflichtet, in Sommermonaten (Juni bis September) Urlaub zu gewähren.
-Arbeitgeber kann Urlaub zu anderen Zeitpunkt festlegen
-Vereinbarung mit Arbeitnehmer nötig
- Während Urlaub, Arbeitnehmer Anspruch auf reguläres Gehalt.
- Urlaubsentgelt spätestens am letzten Arbeitstag vor dem Urlaub ausgezahlt
-Urlaubsansprüche können nicht auf das nächste Jahr übertragen werden
-Arbeitnehmer kann den Urlaub nicht nehmen -> der Urlaubsanspruch verfällt Ende des Kalenderjahres
- Bei Unternehmens Verlass
- Arbeitnehmer, Anspruch auf Abgeltung nicht genommenen Urlaubs
- Urlaubsentgelt wird mit regulären Gehalt ausgezahlt.