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Transcript

Was ist die Wahrheit?

Quid est veritas?

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Beweiswürdigung als Aufgabe

Die beweisbedürftigen Tatsachen sollen mit Hilfe von Beweismitteln insbesondere auch unter Verwertung der Erkenntnisse anderer Wissenschaften festgestellt werden

OUR COMPANY

"Feststellung" reicht allein nicht:

Richter muss Parteien und nächster Instanz mitteilen:

  • was er als Wahrheit festgestellt hat
  • wie er zu seiner Überzeugung gelangt ist

Beispielsfall

Aktenauszug

  • K verlangt von B (KFZ Halter) u. Versicherung SE
  • weil sein Pferd durch Auto gestorben
  • B Hochzeitskollone die an Weide vorbeigefahren und gehupt
  • Pferd Panik und gegen EIsentor gelaufen, verletzt , musste getötet werden
  • K bietet Beweis an Zeugin Dietrichs
  • B u. V bestreiten Lärm
  • berufen gegenbeweislich auf Inssaen des Fahrzeugs von B Zeugen ZAnders u. Bauer u. N. BAuer
  • in müd. Verhandlung werden die gem. § 273 II Nr.4 geladenen Zaugen vernmmen

AT A GLANCE

PEOPLE PROTECTED

Zeugin Dietrichs

von K benannt

  • mein Pferd war auch auf der Weide
  • ich wollte mein Pferd gerade reinholen, als mir die Kolonne auffiel
  • machten viel Lärm
  • Pferde wurden panisch
  • liefen parallel zum Autokorso richtung Stall
  • einige Pferde liefen dabei ungebremst gegen Eisentor vor STall
  • Mein Pferd zum Glück nur leicht verletzt
  • Lärm hallte durch das ganze Tal
  • Blechdosen und gehupe
  • etwa 15 FAhrzeuge
  • ich kann heute nicht mehr einzelne Huppgeräusche den einzelnen Fahrzeugen zuordnen

2015

2014

2013

2016

LOCATIONS

Zeuge Zander

Von B benannt

  • bester Freund Brätigam
  • fuhr PKW an spitze des Korsos
  • wir hatten laute Musik an
  • habe das scheppern der Büchsen nicht gehört
  • ich habe selbst kein einziges Mal gehupt
  • meines Wissens hat auch sonst niemand gehupt
  • nur die Autos die uns entegenkamen

SPECIALITIES

von B und V benannt

Zeuge A. Bauer

Zeugin N Bauer

  • mit meiner Braut saß ich Wagen meines Vaters (des Bekl. zu 1)
  • wir saßen auf der Rückbank
  • An Lärm kann ich mich nicht erinners
  • ich habe nur zu meiner Frau geschaut
  • nach kirchlicher Trauung sind wir im Wagen meines Schwiegervaters (Bekl zu 1) von ALtenberg Richtung Dabringhausen gefahren
  • die an unserem Wagen befestigten Büchsen und das Hupen hatten den Zweck böse Geister von uns zu vertreiben
  • Büchsen waren aber sehr leise
  • es wurde nur selten gehupt
  • von einem höllischem Lärm kann keine Rede sein
  • ich habe keine Pferde auf der ganzen Strecke gesehen
  • Auf FRage : "Musik haben wir nicht gehört. Da bin ich mir ganz sicher"

OUR TEAM

Rechtliche Vorüberlegung

Anspruchsgrundlage K : § 7 StVG gegen V ivm. § 3 Nr.1 S.1 PflVG

  • Falls seine Behauptung zutrifft wäre der Tod seines Pferdes durch das Fahrzeug des B verursacht worden
  • es üwrde genügen wenn B an dem Lärm beteiligt wäre und das feststände § 830 I BGB anwendbar § 7 StVG
  • Zurechnungszusammenhang wäre zu bejahen
  • da Tod des Pferdes durch eine vom Auto besondere Gefahr verursacht worden wäre
  • der ANsprcuh würde entfallen, wenn sich das Auto von B nicht an einem besonderen über dei Geräusch entwicklung hinuasgehenden Lärm beteiligt hätte (dann kein Zurechnungszusammenhang)
  • dann wäre die Panikreaktion des Pferdes ein dem Tierhalter zu vertertenes Risiko gewesen, welches sich verwirklich hätte

Grundlagen der Beweiswürdigung

Zentralvorschrift : § 286

Freie Beweiswürdigung

(1) 1Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei. 2In dem Urteil sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.

(2) An gesetzliche Beweisregeln ist das Gericht nur in den durch dieses Gesetz bezeichneten Fällen gebunden.

OUR PRODUCTS

Wahrheit u. Beweismaß

2. Schritte Vorgang Beweiswürdigung (gedanklich)

§ 286 I 1

1.Schritt

bildet seine Überzeugung von Wahrheit und Unwahrheit

Gericht

HEALTH

§ 286 I 2

2.Schritt

diese Überzeugungen

sind in den Urteilsgründen darzustellen + obj. nachprüfbar zu begründen

Wahrheit?

IMPORTANT TAKEAWAY

für folgenden Zweck ausreichend:

sie als die Übereinstimmung eines real vorliegenden Sachverhalts mit einer im Bewusstsein gebildeten Vorstellung zu bestimmen

Frage:

Welches Ausmaß an Übereinstimmung zw. Sachverhalt und Vorstellung gefordert?

der subj. Überzeugung obj. eine Wahrscheinlichkeitsanalyse zu Grunde liegt

BGH

"der Richter dürfe sich mit einem für das parktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zwiefel Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen"

LIFE

damit ist nicht gemeint:

an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit

wie muss subj. Überzeugung begründet sein?

Die Wahrscheinlichkeitsanalyse, die die Grundlage der Überzeugung bildet , kann - und muss - anhand obj. kriterien durchgeführt werden, u. die tragenden Gründe dieses Vorgangs sind in den ENtscheidungsgründen mitzuteilen

IMPORTANT TAKEAWAY

Aber wenn Gericht mitteilt:

es folge der Aussage, weil der Zeuge siene Angaben aus einer früherehn Vernehmung wortgleich wiederholt hätte , so ist dies kristischen Überprüfung anhand der Erkenntnisse der Aussagepsychologie zugänglich

es genügt nicht:

wenn Gericht meint, Zeuge habe einen glaubhaften EIndruck hinterlassen - ein solcher Eindruck ist jeder weiteren Überprüfung enzogen

Tatsächliche Grundlagen

inhalt von beigezogenen Akten: kann in soweit verwetet, als Akte Gegenstand der mündl. Verhandlung war u. eine PArtei sich auf sie bezogen hat

  • gesamter Akteninhalt
  • fehler: wenn nicht gesamter Prozessstoff umfassend gewürdigt

  • Ergebnis der Beweiswürdugung
  • schrift. Gutachten
  • protokollierte Aussagen
  • PArteivortrag

CAR

Zulässig:

auswechselnen Parteivortrögen in münfl. Verha. schlüsse ziehen im Rahmen der Beweiswürdigung

  • sämtliche SS
  • Äußerungen der Parteien im Rahmen der mündl. Verhandlung

Zu würdigen ist die gesamte Beweisaufnahme, ohne Rücksicht auf Beweislast!

IMPORTANT TAKEAWAY

z.B.:

Zeuge von K kann sich an Beweisfrage nicht mehr erinnern

  • der Zeuge des B (gegenbeweislicher Zeuge) die Behauptung des K bestätigt
  • Kann in diesem Fall der Beweis als geführt angesehen werden

HOME

LEVEL

BENEFITS

Gold

HOME

Silver

Bronze

IMPORTANT TAKEAWAY

HISTORY

Darstellung der Beweiswürdigung im Urteil

First major product

Today

Vorüberlegung

Expanded

Aufgabe u. Ziel der Beweiswürdigung im Urteil:

keine Formulierung wie "könnte" o. "dürfte" - dann nicht wirklich Überzeugt : kann Aufhebung in Revisionsinstanz zur Folge

Hauptbeweis:

wenn Partei ihre Behauptung bewiesen hat

  • in den Entscheidungsgründen muss Gericht leitenden Gründe seiner Überzeugung angeben § 286 I 2
  • Parteien sollen (idealfall) von Richtigkeit überzeugt sein
  • dem Rechtsmittelgericht soll die Kontrolle ermöglicht werden, ob Gericht auf einer zutreffenden Grundlage zu einer Entscheidung gelangt ist
  • "leitenden Gründe" § 286 I 2 : deshalb reichen wesentiche aus
  • Umfang der Begründung richtet sich nach Schwierigkeit der Beweiswürdigung
  • logisch nachvollziehbar aufgebaut
  • Ergebnis der Beweisaufnahme muss wiederholt werden+Wiedergabe der Beweismittel ist überflüssig
  • Begriffe auseinanderhakten (Haupt-, Gegenbeweis, Beweis des Gegenteils)

Gegenbeweis:

soll den Hauptbeweis erschüttern, indem er Zweifel an der Behauptung der beweisbelasteten Partei gebründet

Beweis des Gegenteils dann gelungen:

wenn das genaue Gegenteil der Behauptung erwiesen wurde

Im FAll:

  • muss K Hauptbeweis für Mitursächlichkeit führen
  • B u. V brauchen dagegen nur Zweifel an der Kausalität erwecken
  • Beweis des Gegenteils wäre dann erbracht, wenn Sachverständiger feststellen würde, das etwa Lärm gar nicht geeignet war, um das Pferd in Panik zu versetzen

Standort der Beweiswürdigung in den Entscheidungsgründen

  • Bei prüfung des Tatbestandsmerkmals , über das Beweis erhoben wurde
  • Indizien sind im Zusammenhang mit der Prüfung der HAuptsache zu erörtern

Eingeleitet durch die Behauptung , deren Wahrheitsgehalt begründet werden soll.

"Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht zur Überzeugung der Kammer fest, dass der Tod des Pferdes durch das Fahrzeug des Beklagten zu 1) mitverursacht wurde..."

im Examen regelmäßig kein Beweisbeschluss, deshalb muss Beweisfrage rausgearbeitet werden u. wer die Beweislast trägt

Beweiswürdigung richtet sich nach den beweisbedürftigen Tatsachen ! nicht nach den Beweismitteln!!!

  • ein Beweismittel kann auch für verschiedenen tatsachenbehauotungen wichtig sein
  • Bespi. : Zeuge sagt zu Unfallhergang und zu Schäden am Fahrzeug des K aus
  • beweismittel wird dann mehrfach in den Urteilsgründen erwähnt
  • GS: Urteil muss so viele Beweiswürdigungen enthalten, wie es streitige Tatsachen gibt

Im FAll:

Beweisfrage: Ob das Fahrzeug des B mitursächlich fpr den Tod des Pferdes war (§ 830 BGB gilt auch § 7 StVG - also nicht nach er alleinigen Ursache fragen - wäre grober Fehler)

Prüfung einzelner Beweismittel

  • "materielle Beweiswürdigung" -eigentliche Überezugungsbildung
  • Ausgangspunkt: würdigung der einzelnen Beweismittel (bei einfachen Fällen mit nur einem Beweis nur dieser einer Schritt)
  • wenn mehrere: im zweiten Schritt Gesamtwürdigung der Beweisaufnahme

vorall. bei UK u. SV notwendig, um Inhalt des BM festzustellen

Überlegung ob BM dei Behauotung der beweisbelasteten Partei bestätigt (positv ergiebig), für das Gegenteil spricht (negt. ") o. zum Beweisthema nichts beitragen kann (nicht Begriffe im Urteil verwenden pos. neg)

Prüfung einzelner BM drei Schritte:

1. Auslegung des BM

2. Prüfung der Ergiebigkeit

3. Prüfung der inneren Überzeugunsgkraft

"Der Zeuge x konnte zum Beweisthema keine ANgaben machen, das er den Vorfall selber nicht beobachten konnte" "Der erhobene Beweis genügt nicht, um die Kammer davon zu überzeugen."

BM wird darauf geprüft, welche Beweiskraft es für sich betrachtet hat: ob ein SV seine Schlussfolgerungen logisch begründet, ob Zeugenaussage Glaubwürdigkeitsmerkmale o. Warnsignale aufweist

Beim Indizienbeweis zusätzlich noch die Beweiskraft des Indizies zu erörtern (d.h. mit welcher Wahrscheinlichkeit das Indiz den Schluss auf dei Hauptsache zulässt)

Gesamtwürdigung der Beweisaufnahme

Am Ende dieser Überlegung steht Ergebnis, ob Beweisfrage bewiesen ist.

Ergebnis: "bewiesen" o. "non liquet" "Gegenteil bewiesen"

  • BM im Zusammenhang mit RS zu würdigen
  • Übereinstimmungen, Widerspruch mit anderen BM o. PArtreivortrag hin zu untersuchen
  • bei unauflöslichen Widersprüchen ist zu prüfen, ob Überzeugungskraft der einzelnen BM genügt , die entgegenstehenden entkräften o. ob im Ergebnis noch zweifel bleiben
  • auch wahrscheinlichkeit ds Sachvortragsberücksichtigen
  • wenn eine Partei sehr komische Sache vorbringt ist an ihre BM höhrere Maßstäbe zu legen

Fall:

  • negative ergiebige Aussagen Zander u. N. Bauer teilw. widersprechen
  • bei Frage: ob im Auto Musik gespielt wurde u. ob überhaupt gehupt wurde
  • im Hinblick auf Behauotung der Parteien, ist festzustellen, dass die Darstellung des Klägers durch die Auaaage Diedrichs bestätigt wird, insgesamt in sich stimmig ist u. plausible Ursache für das Geschehen abgibt
  • Verhalten der Pferde spricht für außergewöhnlichen Lärm
  • Aussagen B u. Zeugen Zander u. Bauer sind weniger wahrscheilich: Hochzeitskorso macht oft Lärm
  • bei praxisnaher Bewachung führt die Gesamtwürdigung zum Ergebnis , dass Kläger seine Behauptung bewiesen hat

Formulierung in den Entscheidungsgründen

Ergebnis vorne weg stellen! Dann begründen!

TESTIMONIALS

  • Beginnen: Erörterung des BM, dass für Überzeugung größtes Gewicht hatte
  • anschließend erörterung weniger wichtige BM
  • Auseinandersetzung mit Einwänden wie ZB neg. ergiebigen BM
  • innerhalb einzelern: Auslegung - Ergiebingkeit - Überzeugungskraft
  • bei Umfangreicher Beweiswürdigungung am ENde GEsamtschau - in der einzelne BM in Beziehung zueinander gesetzt

STORY 1

Beweisfrage erwiesen - STanddart aufbau

1. Erörterung der post. ergiebigen BM

2. Auführungen zu den neg. ergiebig/unergiebig

"... dies steht zur Überzeugung der Kammer nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme fest. Sie stützt sich dabei in erster Linie auf die Aussage der Zeugin Diedrichs.." (2) anschließend " Die Zeugen Zander u. N Bauer bestätigen zwar die Behauptungen des Beklagten. Sie sind aber im Ergebnis nicht geeignet , Zweifel zu begründen..."

dann folgt darstellung unergieben BM des Beweisgegner " der Zeuge A. Bauer konnte zu den Vorgängen keine Angaben machen."

  • Aufbau geeignet, wenn Beweisfrage bewiesen u. auch für Begründunge eines non liquet
  • wenn bewiesen dann pos. BM maßgeblich u. an den Anfang
  • nicht ausdrück feststellen, dass BM post. erwiesen war
  • dies erfolgt aus Umstand, dass BM als maßgeblich ansieht
  • nur die unegiebigen BM des BG müssen erwähnt werden
  • wenn Beweisführer unegiebig BM muss das nicht erwähnt werden

Non Liquet:

"Zwar haben die Zereugen A, B u. C die Behauptung des Klägers bestätigt, ihre Angaben waran aber unglaubhaft. Denn... hinzukommz, dass Zeugin D ausdrücklich das Gegenteil bekundet hat" . - Zwar -Aber konstuktion hier ausnhamsweise zulässig - bei dieser Varianer nur die unergiebigen BM der beweisbelastetet Partei erörtert werden: Gericht muss begründen, warum diese BM an seinem Ergebnis nichst geändert haben - erörterung der unergieb BM des Gegners ist nicht erforderlich

STORY 2

Varianten

wenn Bew. Auf. eher unergebiebig (also die meisten BM unerg.) + vorhandene ergieb. BM waren heweils nur von schwacher Überzeugungskraft (pos. u.negative)

  • Beginn Erörterung unergiebigen BM
  • "Die Zeugen X, Y und Z konnten sich an den Vorfall nicht erinnern, zwar meinte der Zeuge W ...dem steht jedoch die Aussage der Zeugin V entgegen"
  • leitender Gesichtspunkt ist eher der unergiebige
  • andere variante, wenn zb neg. ergieb. BM mehr Eindruck auf Gericht
  • ZB wenn Beweislastfrage offen gelassen werden kann o. zur Begründung non liquet

"der Kläger konnte seine Behauptung nicht beweisen. Die Zeugen A, B,C u. D haben überzeugend das Gegenteil bekundet.... Gestützt wurde die Behauptung des Klägers lediglich auf Aussage des Zeugen F, deren Wahrheitgehalt jedoch höchst zweifelhaft erscheint"

STORY 3

Beweiswürdigung im Augangsfall

Beweisfrage: "Ob der Tod des Pferdes durch eine außergewöhnliche Lärmentwicklung durch die Autokolonne , der das Fahrzeug des B zu 1) beteilgt war, mitverursacht wurde

Untersuchung der Aussage ergaben:

  • Aussage Dierichs = positiv ergiebig
  • Aussagen Zander u. N. Bauer = negativ ergiebig
  • Aussage A. Bauer = unergiebig

Wegen der hohen inneren Überzeugungskraft der Aussage von Diedrichs einerseits, der Widersprüchse zwischen den Aussagen Zander u. N. Bauer andereseits dürfe das vorzugswürdige Ergebnis darin liegen, die Beweisfrage zu bejahen."

Standdartaufbau:

  • einleitende Beweisfrage
  • Aussage Dierichs würdigen
  • Auseinadersetzung Aussagen ZAnder u. N. Bauer
  • dann Aussage A. Bauer erwähnen, weil es BM des Gegeners

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht fest, dass der Tod des Pferdes des Klägers durch den Lärm der Autokolonne, die vom Fahrzeug des B zu 1 ) angeführt wurde, verursacht worden ist. Die Kammer stützt sich dabei isnbesondere auf die Aussage der Zeugin Diedrichs, durch, durch die die klägerische Darstellung bestätigt wurde. Die Zeugin hat den Geschehensablauf nachvollziehbar beschrieben. Ihre angaben zu dem Lärm, der von der Kolonne ausging waren plastisch, ohne dabei eine Belastungstendent zu zeigen; sie räumte von sich aus, dass sie sich nicht sicher war, dass der B 1 sich an Hupkonzert beteiligte. Ihre Aussage bietet eine plasible Erklörung für den Geschehensablauf; Es war zwar nicht auszuschließen. dass das Pferd auf einer Weide ohne erkennbaren Grudn in Panik geraten; andereseits ist es her wahrscheinlich, dass eine außergewöhnliche lärmbelastung Ursache des Verhaltens der Tiere war.

Demggü. waren die ANgaben der Zeugen Zander u. N. BAuer nicht geeignet Zweifel an der Richtigkeit der Aussage der Zeugin Diedrichs zu wecken. In einem Punkt standen die Aussagan offen im WP : ZEuge zander hörte Dosen nicht, weil laute Musik u. N. Bauer verneinte entschieden, dass Musik lief... weiterhin wenig gehupt gegen nur entgegenkommende FAhrzeuge gehupt..... Lebensefahrung _ Zeuge Bauer konnte keine Angaben machen. Die Gesamt würdigung führt zur sichereh Überzeugung der Kammer, dass....mitverursacht"

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