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Rechtsobjekte & Rechtssubjekte

Christin Amborn, Alex Danz

Klasse 12

1. Begriffe

Gliederung

Rechtsobjekte -

Rechtsobjekte sind die Gegenstände des jeweiligen Rechtsgeschäfts.

Rechtssubjekte -

Rechtssubjekt ist, wer im Prinzip in der Lage ist, Träger von Rechten und Pflichten zu sein

2. Einteilung von Rechtssubjekten

Rechtssubjekte

juristische Personen

natürliche Personen

Rechtsfähige Personengesell-

schaften GbR, OHG und KG

Menschen

zwischen Geburt und Tod

Von der Rechts- ordnung als

rechtsfähig aner-kannte Personen-

vereinigungen oder

Vermögensmassen

1. Begriffe Rechtsobjekt & Rechtssubjekt

2. Einteilung von Rechtssubjekten

3. Einteilung von Rechtsobjekten

4. Rechtliche Eigenschaften natürlicher Personen

4.1 Rechtsfähigkeit

4.2 Geschäftsfähigkeit

4.3 Deliktfähigkeit

4.4 Strafmündigkeit

5. Rechtliche Stellung des Minderjährigen

6. Quellen

Privatrecht

z.B Verein, Stiftung, GmbH

Öffentliches Recht

z.B Bund, Land, Gemeinde

4.2 Geschäftsfähigkeit

4.1 Rechtsfähigkeit

4. Rechtliche Eigenschaften natürlicher Personen

Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, mit freiem Willen rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben, zum Beispiel Verträge zu schließen.

  • Kinder unter 7 Jahren: geschäftsunfähig
  • Minderjährige (zwischen 7 & 18): beschränkt geschäftsfähig
  • Volljährige (ab 18): unbeschränkte Geschäftsfähigkeit

natürliche und juristische Personen

Jeder Mensch/ jede Privatperson ist mit

Vollendung der Geburt eine natürliche

Person bis zum Tod

Der Beginn ist bei der Gründung bzw.

dem Handelsregistereintrag und endet

mit der Schließung oder Auflösung

Rechtsfähigkeit meint rein juristisch,

die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten

zu sein.

5. Rechtliche Stellung Minderjähriger

Als Minderjährig wird jeder Person vor dem 18. Lebensjahr angesehen. Minderjährige stehen unter einem besonderen gesetzlichen Schutz und haben eingeschränkte Rechte und Pflichten.

4.4 Strafmündigkeit

4.3 Deliktfähigkeit

  • Geschäftsunfähigkeit
  • Beschränkte Geschäftsfähigkeit
  • Die partielle Geschäftsfähigkeit
  • Haftung eines Minderjährigen

Die Strafmündigkeit bezeichnet die Fähigkeit, strafrechtlich verantwortlich zu sein.

  • Kinder (unter 14 Jahren): strafunmündig
  • Jugendliche (14 - 18 Jahren): strafrechtlich verantwortlich

-> wenn sie reif genug sind

  • ab 18 Jahren: vollständig strafmündig

-> bei Heranwachsenden kann Anwendung von Jugendstrafrecht kommen

  • ab 21 Jahren: vollständig strafmündig

-> ohne Ausnahmen

Deliktfähigkeit ist die Fähigkeit, sich durch das Begehen einer unerlaubten

Handlung schadensersatzpflichtig zu machen

Arten:

  • doppelt beschränkte Deliktsfähigkeit (zwischen 7 - 9 Jahren)
  • einfach beschränkte Deliktsfähigkeit (zwischen 10 - 18 Jahren)
  • volle Deliktsfähigkeit (ab 18 Jahren)

3. Einteilung von Rechtsobjekten

Rechtsobjekte

Quellen

Rechte

Sachen

Berechtigung, von einem anderen

etwas verlangen zu können

körperliche Gegenstände

Bewegliche Sachen

z.B Rohstoffe, Möbel, Münzen, Tiere

Relative Rechte

Wirken nur gegen bestimmte Personen, z.B Forderungsrecht oder Mitgliedschaften

Unbewegliche Sachen

Grundstücke und Gebäude (Immobilien)

https://www.juraforum.de/lexikon/rechtsfaehigkeit

https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit

https://www.jurawiki.de/RechtsObjekt

https://www.jurawiki.de/RechtsSubjekt

https://www.juraforum.de/lexikon/minderjaehrigkeit

Absolute Rechte

An Personen und Sachen, die gegen jedermann wirken, z.B Eigentumsrechte

oder Erbrecht

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