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Aktiengesellschaft (AG)

Siegfried, Irina, Sara, Colin

Vorteile

Nachteile

Organe und ihre Aufgaben

  • Mindestens 50.000 Euro Grundkapital.

  • Ein Aufsichtsrat muss gewählt werden.

  • Es besteht wenig Flexibilität.

  • Bei der Gründung ist eine notarielle Beurkundung notwendig.
  • Gründung durch eine einzige Person möglich

  • Beschränkte Haftung

  • Bestand der AG ist auch nach einem Wechsel oder Tod eines Gesellschafters gewährleistet

  • Aktionäre können Kapital einbringen

  • Verschiedene Mitbestimmungsgesetze: wenig Konflikte

  • Verteilung der Verantwortung: Gute Unternehmensführung
  • Vorstand (Außen- und Innenvertretung, Lagebericht, ordentlichen Hauptversammlung)

  • Aufsichtsrat (Vorstand, Geschäftsbücher, Jahresabschluss, außerordentliche Hauptversammlung)

  • Hauptversammlung (Wahl der AR Mitglieder, Abberufung, Grundfragen der AG, Verwendung von Bilanzgewinn)

Übersicht

Rechte und Pflichten im Innenverhältnis

Gründung

Rechte:

  • Anspruch auf Gewinnbeteiligung
  • Mitbestimmrecht in der Hauptversammlung
  • Wahl des Aufsichtsrats und dessen Abberufung
  • Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats.
  • Möglichkeit der Anfechtung eines Beschlusses der Hauptversammlung
  • Startkapital 50.000 Euro
  • eine oder mehrere Personen, die Aktien gegen Einlagen nehmen.
  • Anmeldung beim Gewerbeamt ist nötig
  • Begriff, Firma
  • Gründung
  • Organe und ihre Aufgaben
  • Rechte und Pflichten im Innen- und Außenverhältnis
  • Auflösung
  • Vor- und Nachteile

Pflichten:

  • Risikoübernahme
  • Kontrollrecht
  • Stimm- und Wahlrecht

Begriff und Firma

Rechte und Pflichten im Außenverhältnis

Auflösung

Rechte:

  • eine juristische Person, die sich aus einer Personenvereinigung ergibt.
  • Handelsgesellschaft
  • Eintrag ins Handelsregister rechts fähig.
  • Die AG sind Gläubiger und Schuldner.
  • KG muss die Bezeichnung Aktiengesellschaft oder eine verständliche Abkürzung haben.
  • Anspruch auf Gewinnbeteiligung

  • Mitbestimmrecht in der Hauptversammlung

  • Möglichkeit an der Anfechtung eines Beschlusses der Hauptversammlung
  • durch Ablauf der in der Satzung vorgesehenen Zeit. (selten)

  • durch Beschluss der HV mit 3/4 Mehrheit des vertretenen Grundkapitals

  • durch Erhöhung des Insolvenzverfahrens. Sie hat die Abwicklung (Liquidation) zur Folge.
  • Stimm- und Wahlrecht

Pflichten:

Quellen

BWL Buch S. 128-135

www.fuer-gruender.de

www.wirtschaftslexikon.gabler.de/

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