Aktiengesellschaft (AG)
Siegfried, Irina, Sara, Colin
Vorteile
Nachteile
Organe und ihre Aufgaben
- Mindestens 50.000 Euro Grundkapital.
- Ein Aufsichtsrat muss gewählt werden.
- Es besteht wenig Flexibilität.
- Bei der Gründung ist eine notarielle Beurkundung notwendig.
- Gründung durch eine einzige Person möglich
- Bestand der AG ist auch nach einem Wechsel oder Tod eines Gesellschafters gewährleistet
- Aktionäre können Kapital einbringen
- Verschiedene Mitbestimmungsgesetze: wenig Konflikte
- Verteilung der Verantwortung: Gute Unternehmensführung
- Vorstand (Außen- und Innenvertretung, Lagebericht, ordentlichen Hauptversammlung)
- Aufsichtsrat (Vorstand, Geschäftsbücher, Jahresabschluss, außerordentliche Hauptversammlung)
- Hauptversammlung (Wahl der AR Mitglieder, Abberufung, Grundfragen der AG, Verwendung von Bilanzgewinn)
Übersicht
Rechte und Pflichten im Innenverhältnis
Gründung
Rechte:
- Anspruch auf Gewinnbeteiligung
- Mitbestimmrecht in der Hauptversammlung
- Wahl des Aufsichtsrats und dessen Abberufung
- Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats.
- Möglichkeit der Anfechtung eines Beschlusses der Hauptversammlung
- Startkapital 50.000 Euro
- eine oder mehrere Personen, die Aktien gegen Einlagen nehmen.
- Anmeldung beim Gewerbeamt ist nötig
- Begriff, Firma
- Gründung
- Organe und ihre Aufgaben
- Rechte und Pflichten im Innen- und Außenverhältnis
- Auflösung
- Vor- und Nachteile
Pflichten:
- Risikoübernahme
- Kontrollrecht
- Stimm- und Wahlrecht
Begriff und Firma
Rechte und Pflichten im Außenverhältnis
Auflösung
Rechte:
- eine juristische Person, die sich aus einer Personenvereinigung ergibt.
- Handelsgesellschaft
- Eintrag ins Handelsregister rechts fähig.
- Die AG sind Gläubiger und Schuldner.
- KG muss die Bezeichnung Aktiengesellschaft oder eine verständliche Abkürzung haben.
- Anspruch auf Gewinnbeteiligung
- Mitbestimmrecht in der Hauptversammlung
- Möglichkeit an der Anfechtung eines Beschlusses der Hauptversammlung
- durch Ablauf der in der Satzung vorgesehenen Zeit. (selten)
- durch Beschluss der HV mit 3/4 Mehrheit des vertretenen Grundkapitals
- durch Erhöhung des Insolvenzverfahrens. Sie hat die Abwicklung (Liquidation) zur Folge.
Pflichten:
Quellen
BWL Buch S. 128-135
www.fuer-gruender.de
www.wirtschaftslexikon.gabler.de/