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Gliederung
Pflicht zum Personalausweis
Name
Geburtsdatum
Staatsangehörigkeit
Geburtsort
Gültigkeit
Unterschricht
Biometrische Daten
Recht auf Taschengeld
Gesamtheit der staatlich festgelegten bzw. anerkannten Normen des menschlichen, besonders gesellschaftlichen Verhaltens; Gesamtheit der Gesetze und gesetzähnlichen Normen; Rechtsordnung
Quellenangaben
Rechte von 0 - 13 Jahren
Uhrzeit
Ort
Alter
Besonderheiten
unter 16
nur in Begleitung eines
Erziehungsberechtigten
Disco
ab 16
in begleitung einses volljährigen Freundes
bis 24 Uhr
unbegrenzt
ab 18
Erlaubnis der Eltern
notwendig
Konzerte
keine offizielle
Beschränkung
unter 14
bis 22 Uhr
Jugendtreffs, Vereine,
Kirchen
14-16
zuständige Behörde
kann Ausnahmen
genehmigen
bis 24 Uhr
unter 14
bis 20 Uhr
Film muss um 20 Uhr
zu Ende sein
14-16
bis 22 Uhr
Film muss um 22 Uhr
zu Ende sein
Kino
16-18
bis 24 Uhr
Film muss um 24 Uhr
zu Ende sein
Rechte von 14 - 15 Jahren
16 bis17
14 bis 15
unter 14
ab 18
Verboten
Erlaubt
Erlaubt
nur in Begleitung
der Eltern erlaubt
Bier
Wein/
Sekt
Verboten
Erlaubt
nur in Begleitung
der Eltern erlaubt
Erlaubt
MixGetränke
mit Wein
oder Bier
Verboten
nur in Begleitung
der Eltern erlaubt
Verboten
Erlaubt
Verboten
MixGetränke
mit
Spirituosen
Verboten
Spirituosen
Erlaubt
Verboten
Strafmündigkeit der Jugendlichen
Jugendliche von 14 bis 18 Jahren sind strafrechtlich verantwortlich, wenn sie zur Zeit der Tat nach ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug sind, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.
Ab 14
Ab 18
- kommt auf die Sraftat an