Hilfe
ZUR Erziehung
Rechte & Pflichten der Beteiligten
Hilfeplanung
- Erziehungsberechtigte haben zwingenden Rechtsanspruch auf HzE
- Gesamtsituation muss neu eingeschätzt werden
- Leistungsangebot muss geeinigt sein
- HzE muss NICHT beantragt werden
- Erstellung eines Hilfeplanes umfassend beteiligen
- Gefährdung -> juristisch
- Gefährdungen sind Meldepflichtig
> Verständigungs- & Aushandlungsprozess zw. Jugendamt, Leistungsberechtigten & Anbietern möglichen Hilfen der Leistungserbringer
> gesetzliche Vorgaben sind zu beachten
> kann ohne Zustimmung nicht stattfinden
> Leitlinien
Von der Fürsorgeerziehung zur Hilfe zur Erziehung (H.z.E.)
-kommunale Armenfürsorge
-landesrechtlich geordnete Fürsorgeerziehung
- Armenfürsorge: Unterbringung verwaister/nicht ehelicher Kinder; Heime/Familienpflegestellen
- Fürsorgeerziehung: Unterbringung ,,verwahrloster" Jugendlicher; Erziehungs- o. Besserungsanstalten
Leistungsangebote/Hilfeformen
- § 27 Hilfe zur Erziehung
- § 28 Erziehungsberatung,
- § 29 Soziale Gruppenarbeit,
- § 30 Erziehungsbeistand,
- § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe,
- § 32 Erziehung in einer Tagesgruppe,
- § 33 Vollzeitpflege,
- § 34 Heimerziehung, betreute Wohnform und
- § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- § 40 Krankenhilfe
- § 41 Hilfe für junge Volljähige, Nachbetreuung
- helfen individuell
- Erziehungs- und Famielienberatungsstellen
- spezielle Beratung = Gesundheitsvorsorge
Allgemeines
- sind in Deutschland staatliche kommunale Leistungen
- bei kindeswohlgefährdender Erziehung
- ambulant, teilstationär oder stationär
- Gesetzlich geregelt in §§ 27-40 SGB VIII
- Jugendamt, Beratungsstellen und Einrichtungen
- helfen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten & Verhaltens- problemen
- soziales Lern- und Erfahrungsfeld
- Freiwillig und kostenfrei
- Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
- leisten Ähnliches
- Erziehungsbeistand = Hilfeplanverfahren
- Betreuungshelfer = jugendgerichtliche Anordnung
- früher Aufsichtsfunktion / heute Hilfe von Erziehungsproblemen
- kann mit andern Hilfen verbunden sein
- Von der Fürsorgeerziehung zur Hilfe zur Erziehung
- Rechte und Pflichten der Beteiligten
- Hilfeplanung
- Leistungsangebote / Hilfeformen
- Einsatz einer sozialpäd. Familienhelferin
- über längere Zeitdauer
- Kind bleibt in der Familie
- sozialpäd. Familienhilfe = ambulantes Leistungsangebot
- Erziehungsberatung
- soziale Gruppenarbeit
- Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehung in einer Tagesgruppe
- Vollzeitpflege
- Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Erziehungen in einer Tagesgruppe
- Heimunterbringung durch die Tageseinrichtung
- intentsive Betreuung - ähnlich wie im Heim
- geeignetes Hilfeangebot
- Inanspruchnahme der Hilfe & Nutzerprofile
- Fachkraftstellen im Arbeitsfeld & fachliche Anforderungen
- ersetzt Erziehung in der Familie
- nicht von ausgebildeten Fachkräften
- Versorgung und Erziehung des Kindes
- in Krisen- & Notsituationen aufnehmen
- Heimerziehung, betreute Wohnformen
- älteste Form der Erziehungshilfe
- unterschiedliche stationäre Angebote
- individuelle Förderung der Entw. & Erziehung
- arbeiten mit einen Netzwerk zusammen = zusätzliche Unterstützng
Fachkraftstellen im Arbeitsfeld
& fachliche Anforderungen
- Handlungsfelder der Kinder
und Jugendhilfe
- Systemzusammenhänge
der Kinder und Jugendhilfe
- Lebenslagen, Entwicklungs-
aufgaben, Erziehung und
Bildung
- Alltagsgestaltung in päd.
settings
- sozialpädagogische Didaktik
und Methodik
Inanspruchannahme der Hilfen & Nutzerprofile
- Sozialpäd. Einzelbetreuung
- 37% familienunterstützende Angebote
- 21% Sozialpädagogischen Familienhilfe
- 18% Hilfen mit Fremdunterbringung
- rest Beratungsleistungen
- längerer Zeitraum, rund um die Uhr, anspruchsvolle Zielsetzung
- Hilfe in Lebensphase der Ablösung und Verselbstständigung
- Jugendliche mit traumatischen Beziehungserfahrungen o. negativ geprägter Vergangenheit
- Einzelbetreuung erst, wenn andere Angebote der Jugendhilfe nicht anschlagen
- Zehnjährige -> größter Anspruch auf Leistungen
- Jungen sind häufiger betroffen
- Nachfrage auf Hilfe meist von alleinerziehenden