GmbH -Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- bei Mini-GmbH wenig Kapitalaufwand
- persönliche Haftung ausgeschlossen
- Geschäftsanteile grundsätzlich veräußerlich und vererbbar
- wird auch für nichtgwerbliche Zwecke gegründet --> Unternehmensgegenstand darf jeder gesetzl. zugelassener Zweck sein
- Mindestkapital 25.000 Euro
- Auskunftspflichtig (Puplizitätspflicht)
- Aufwendige langfristige Abwicklung (Liquidation)
- Kreditwürdigkeit abhängig von der Kapitaleinlage
GmbH wird aufgelöst:
- durch Ablauf der im Gesellschaftsvertrag bestimmen Zeit
- durch Beschluss der Gesellschafter
- durch gerichtliches Urteil
- durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- mit Rechtskraft des Beschusses
- Gründung und Auflösung
- Firma
- Haftung
- Mini-GmbH
- Organe der Gmbh
- Vor-und Nachteile
Firma:
- kann Personen-, Sach-, Fantasie-, oder gemischte Firma sein
- muss Bezeichnung "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" od. allgemein verständliche Abkürzung enthalten
Haftung:
- haftet mit Gesellschaftsvermögen für Verbindlichkeit der Gesellschaft
Die Organe der GmbH
- kann zu jedem gesetzl. Zweck durch eine oder mehrere Personen errichtet werden
- darf höchstens 3 Gesellschafter und 1 Geschäftsführer haben
- Gesellschafter vereinbaren Gesellschaftsvertrag
- Vertrag muss notariell beurkundet werden
- Eintragung ins Handelsregister
- Firmenzusatz ,,Unternehmensgesellschaft (UG) haftungsunbeschränkt"
- Voraussetzungen einer Mini-GmbH
1. Stammkapital: zwi. 1 Euro -24.999 Euro
2. Stammkapital muss Bar eingezahlt werden
3. Danach Eintragung ins Handelsregister
4. keine Sacheinlagen
5. 25% des Jahresgewinn aufstocken
6. 25.000 Euro erreicht sind in GmbH umgewandelt