Deutsches und Belgisches Gesundheitswesen im Vergleich
Gliederung
1. Deutsches Gesundheitssystem
1.1 Grundprinzipien des Versorgungssystems
1.2 Aufbau und Akteure des Gesundheitssystems
1.3 Vergütung
1.4 GKV, PKV
1.5 Ambulante Versorgung, Stationäre Versorgung
2. Belgisches Gesundheitssystem
2.1 Allgemeines
2.2 Akteure der öffentlichen Krankenversicherung
2.3 Krankenversicherung
3. Fazit
3.1 Gemeinsamkeiten, Unterscheidungen
3.2 Bewertung
4 Grundprinzipien
- Gesundheitsversorgung durch Beiträge finanziert
- Alle Bürger sind pflichtversichert -> GKV
- Ausnahme -> Versicherungspflichtgrenze
- HE = 64.350 Euro jährlich
4. Selbstverwaltungsprinzip
- Staat legt die Rahmenbedingungen fest
- Die Selbstverwaltung organisiert und finanziert einzelne medizinische Leistungen
- Ein Bürger ist nicht allein für sich selbst verantwortlich, sondern auch für die anderen Mitglieder
- Reiche stehen für Arme ein
- Gesunde für kranke Menschen
Bundesebene
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- Bereitet Gesetze vor
- Legt Verwaltungsvorschriften fest
- Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)
- oberste Beschlussgremium
- besteht aus
- Entscheidet die zahlbare medizinische Leistung
- auch zuständig für qualitätssichernde Maßnahmen
2. Kassenärztliche Vereinigungen
- Pflicht: alle Bürger zu versichern
- müssen für die medizinische Leistungen sorgen
- Der Verband aller gesetzlichen Krankenkassen GKV
--> vertritt die Interessen der verschiedenen Kassen
- Ärzte müssen einer KV angehören
Aufgaben:
- sorgt für eine ausreichende medizinische Versorgung
3. Krankenhausgesellschaft
4. Ärzte-, Psychotherapeuten- und Apothekerkammern
- vertritt Spitzen- und Landesverbände
- Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit aller Krankenhäuser
- Pflichtmitglieder in Landeskammern
Aufgaben:
- Überwachung der Berufspflichten
- Bewertung und Schlichtung bei Vorwürfen
Honorarabrechnung
- feste Preise stehen im EBM fest
- EBM = Katalog mit allen Leistungen, die Vertragsärzte über die KVen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können
- Orientierungswert --> Ein Punkt ist 10,43 Cent wert
1.
2. Jede Leistung hat bestimmte Punkte
3. KV berechnet die Punkte und bezahlt den Arzt
Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung
extrabudgetäre Gesamtvergütung
- je kränker die Bevölkerung --> desto mehr Geld fließt
Bsp. :
- Impfungen
- Früherkennungsuntersuchungen
- ambulante Operationen
- Arzt erhält den Preis, der im EBM-Katalog steht
Träger
- eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG)
Versicherte
- Alle Arbeitsnehmer (Unter der Vpg)
- Auszubildende
- Angestellte
- Rentner
- Familienangehörigen
- Arbeitsnehmer (über der Vpg)
- Beamte
- Selbstständige
- Annahmepflicht für Neugeborene
Aufgaben
- Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der Gesundheit
- Übernahme des Versicherungsschutzes
- zusätzliche versicherung für GKV versicherte
Finanzierung
- finanziert durch Beiträge
- + Gesundheitsfonds
- Beiträge abhängig von Einkommen
- 14,6% zahlen AG + AN
- finanziert Leistungen über die Beiträge
- Beiträge abhängig von Alter, Gesundheitsstatus und gewünschten Leistungen
Ambulanten Versorgung
- Versorgungsleistungen, die nicht von Krankenhäusern oder Kliniken erbracht werden
- Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten tragen die AV
Stationärer Versorgung
- ein (längerer) Krankenhausaufenthalt
- vollstationär in einem Krankenhaus = Behandlungsziel nicht auf anderem Wege erreicht
- gesetzlich Versicherten haben anspruch auf die vollstationäre Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus.
Organisation
2 Sektoren:
Staatlicher Sektor
Privater Sektor
- Durch Gebühren entrichtet
- Finanziert durch Sozialversicherungsbeiträge und Krankenkassen
Bundes- als auch Landesregierungen sind zuständig für die Gesundheitsversorgung
Bund: Überwachung des öffentliches Gesundheitswesens
Land: eigene Verwaltungsabteilungen für das Gesundheitswesen
Die wichtigsten Akteure im belgischen Gesundheitssystem
Akteure
NIHDI
- Gesamtrat der Krankenpflegeversicherung verwaltet die KV
- Festlegung des Krankenversicherungsbudgets
- Umsetzung von Vorschriften
- finanziert über die Krankenkassen die Medizinische Behandlungen
- Versicherungsorganisationen sind zuständig für die Erstattung der Begünstigten
Krankenkassen
Finanzierungs- agenturen
Treffen sich im Generalrat des NIHDI
- Vertreter der Organisationen, die Arbeitgeber und Selbständige vertreten
- Vertreter der Gewerkschaften
beteiligen sich direkt an der Verwaltung
Gesundheits-dienstleister
sind in verschiedenen Räte, Ausschüsse und Kommissionen innerhalb des NIHDI vertreten
= direktes Mitspracherecht
Wer ist versichert?
Bedingungen:
Mitgliedschaft in einer KV
Zahlung eines Mindestbeitrags
Aufgaben
- Absprache mit weitere Institutionen und Organisationen
- Setzt sich für die Qualität der erbrachten medizinischen Leistungen ein
Gesundheitskosten zurückerstatten
1. Standardverfahren: die nachträgliche Erstattung
2. Sonderregelung: Drittzahler
Die Sonderregelung ist für Krankenhäuser und Arzneimittel obligatorisch
- Durch Steuereinnahmen finanziert
- Versicherungspflicht
--> ähnliche Bedingungen
- Kostenlose Familienmitversicherung
- Freie Wahl: KK, KV, Arzt usw
- Mitspracherecht für Vereine, Verbände, KK und Patienten
- Krankenversicherungsbeiträge: 14,6% des Bruttolohns
-> 7,3% AN / 7,3% AG
- freie Ärzteschaft bestimmen die Preise
- Für Ärzte mehr aufwendigkeit (Honorarabrechnug)
- Patienten wenig Arbeitsaufwand
- Ärzte können Gewinneinbuße haben
- Krankenversicherungsbeiträge: 7,35% des Bruttolohns
-> 3,55% AN / 3,8% AG
- freie Ärzte dürfen die Preise selbst bestimme
- Für Ärzte weniger aufwendigkeit
(berechnen selbst mit dem Patient)
- Patienten mehr Arbeitsaufwand (Erstattungsprinzip)
- Ärzte können mehr Gewinn arzielen
Fazit
Finanziell gesehen = Belgisches Gesundheitssystem kostengünstiger
Organisationell gesehen = Deutsches Gesundheitssystem
bequemer