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Definition, Formen, Folgen
Als Plagiat wird ein geistiger Diebstahl bezeichnet. Im wissenschaftlichen Bereich handelt es sich um die Übernahme eines ganzen Textes oder einer Textpassage ohne Quellenangabe. Eine vollständige oder unvollständige Übernahme einer Gliederung oder eine Übersetzung eines Textes werden auch als Plagiat gewertet.
Es gibt grundsätzlich keinen Prozentwert, ab dem eine wissenschaftliche Arbeit als Plagiat gewertet wird. Der Eigenanteil der Arbeit muss auch ohne die plagiierten Stellen einen Mehrwert haben und darf kein absichtliches Plagiat (kein Täuschungsversuch) sein. Wenn Du aus Versehen einzelne Zitate plagiierst, wird das als fehlerhaftes wissenschaftliches Arbeiten gewertet. Auch die Fachrichtung beeinflusst den Prozent-Wert, sodass keine generellen Angaben möglich sind, ab wann man als Plagiator gilt.
Die Grenze zwischen Inspiration und Plagiat verläuft fließend. Um ein Plagiat zu vermeiden, sollte eine eindeutige Trennung zwischen direkten Zitaten, indirekten Zitaten und eigenen Inhalten optisch kenntlich gemacht werden. Des Weiteren sollten Zahlen, Definitionen, Theorien und Erkenntnisse immer mit direkten oder indirekten Zitaten belegt werden.
Bei einem Vollplagiat (auch Textplagiat oder Komplettplagiat) werden ganze Texte oder Abschnitte aus einer Quelle ohne Quellenangabe übernommen. Wenn eine komplette wissenschaftliche Arbeit (zum Beispiel eine fremde Hausarbeit) als eigene Leistung ausgegeben wird, handelt es sich um ein Vollplagiat.
1. Die ganze kopierte Textstelle wird nicht als Zitat kenntlich gemacht. Zudem gibt es keine Fußnote zur Quelle oder Quellenangabe im Literaturverzeichnis.
2. Die Quelle des Zitats wird in einer Fußnote angegeben, auf die jedoch nicht hinter dem Zitat verwiesen wird. Zudem ist das Zitat nicht durch Anführungszeichen gekennzeichnet.
3. Die Quelle wird im Literaturverzeichnis angegeben, jedoch fehlt eine Fußnote bzw. der Verweis direkt hinter dem Zitat.
4. Es wurde eine Textstelle ohne Kenntlichmachung der Quelle in eine wissenschaftliche Arbeit eingefügt und ausdrücklich versichert, dass es sich um die eigene Arbeit handelt und alle Zitate ausgewiesen wurden.
Im ersten und letzten Fall spricht man von einer vorsätzlichen Täuschung. Beim 2. und 3. Fall handelt es sich um Fehler beim wissenschaftlichen Arbeiten
Original-Quelle
Beispiel für ein Vollplagiat
Bei der Halbsatzflickerei (auch Satzteilplagiat) wird ein Teil eines Satzes umgeschrieben. Durch die Änderung von einzelnen Sätzen entsteht ein Flickwerk von Plagiaten, dass sich entweder durch die ganze oder stellenweise durch die wissenschaftliche Arbeit (z. B. Haus- oder Bachelorarbeit) zieht. Für die Halbsatzflickerei werden Synonyme, Umstellung von Aufzählungen oder das Austauschen von halben Sätzen genutzt. Auch eine ganze Umstellung eines Satzes oder ein Austauschen oder Weglassen von Satzteilen gelten als Halbsatzflickerei.
Original-Quelle
Beispiel für eine Halbsatzflickerei
Bei einem Zitatsplagiat (auch kopiertes Zitat genannt) werden darauffolgende Quellen und Zitate nicht selbst recherchiert, sondern aus einer anderen Quellen übernommen (Sekundärzitate). Der Plagiator gibt nur die Quellenangabe zu den Original-Zitaten an. Somit täuscht der Verfasser vor, die Zitate selbst herausgesucht zu haben. Oft werden dazu noch die anliegenden Textstellen plagiiert.
Original-Quelle
Beispiel für
ein Zitatsplagiat
Beim Strukturplagiat wird eine Struktur (zum Beispiel Gliederung) oder eine Idee übernommen, ohne die Originalquelle zu nennen.
Original-Quelle
Beispiel für ein Strukturplagiat
Bei einem Übersetzungsplagiat wird ein fremdsprachiger Text übersetzt und als eigene Erkenntnis in einen wissenschaftlichen Text eingefügt (ohne Quellenangabe). Durch die Übersetzung soll der Täuschungsversuch getarnt werden.
Original-Quelle
Beispiel für ein Übersetzungsplagiat
Beim Eigenplagiat (auch als Selbst- oder Autoplagiat) handelt es sich um eine Mehrfachveröffentlichung des eigenen Textes. Hierbei werden der eigene Text oder Teile in einer anderen wissenschaftlichen Arbeit wiederverwendet, ohne auf die Original-Quelle zu verweisen.
Original-Quelle
Beispiel für ein Eigenplagiat
Bei der Alibi-Fußnote werden die Fußnoten so gesetzt, dass der Plagiator vortäuscht, nur eine Textstelle zitiert zu haben. Dabei werden der ganze Text und die anliegenden Textstellen auch plagiiert.
Original-Quelle
Beispiel für eine Alibi-Fußnote
Bei einem Bild- oder Tabellenplagiat wird eine fremde Abbildung oder Tabelle als eigene Darstellung und ohne Quellenangabe angeführt.
Original-Quelle
Beispiel für Bildplagiat
Bei der Plagiatskontrolle musst Du dir keine Sorgen machen, wenn Du eine Quelle im Literaturverzeichnis vergessen hast, aber diese im Text angegeben hast, wird das nicht als Plagiat gewertet, sondern als ein Formfehler. Somit wird die einzige Konsequenz höchstens ein Punktabzug für das wissenschaftliche Arbeiten sein. Um solche Fehler zu vermeiden, nutze am besten ein automatisches Literaturverzeichnis.
Der Umgang mit Plagiaten ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt, da die Grenze zwischen einem Plagiat mit Täuschungsabsicht und einem wissenschaftlichen Fehler fließend verläuft.
DER UMGANG MIT PLAGIATEN HÄNGT DAVON AB, OB DIE PRÜFER BEIM PLAGIATOR EINE TÄUSCHUNGSABSICHT ERKENNEN
In der Presse tauchen immer wieder Geldstrafen von bis zu 50.000 € auf. Ein so hohes Ordnungsgeld wurde nur an der Universität Münster angesetzt, allerdings wurde es in der Praxis noch nie verhängt. Die tatsächlichen Ordnungsgelder reichen von 100-1000 €. Zum Beispiel wird an der Heinrich Heine Universität Düsseldorf beim Erstfall 200-250 € und beim Wiederholungsfall 450-500 € als Geldstrafe verhängt. Zwar ist in vielen Hochschulordnungen ein Ordnungsgeld festgesetzt, dennoch wird es in vielen Fällen nicht automatisch verhängt.
Bei einem Plagiat handelt es sich auch um einen Verstoß gegen das Urheberrecht, der nicht nur von den Universitäten verfolgt werden kann, sondern auch rechtliche Folgen hat. Einen Strafantrag wird die zuständige Staatsanwaltschaft allerdings nur in den Fällen stellen, die von öffentlichem Interesse sind. Wer kein Spitzenpolitiker, Dekan einer Universität ist oder in keinem Vorstand eines Konzerns sitzt, muss mit rechtlichen Konsequenzen durch die zuständige Strafverfolgungsbehörde meist nicht rechnen. Bei einem erfolgreichen Strafverfahren können allerdings weitere hohe Geldbußen auf den Plagiator zukommen.
Bei einem Plagiat wird der Student i. d. R. nicht exmatrikuliert. Die Exmatrikulation (Zwangsexmatrikulation) findet häufig erst bei mehrfacher Wiederholung eines Plagiats statt, wie in der Hochschulordnung zu lesen ist (Beispiel: Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 28.02.07 der § 63 Abs. 5 Satz 6 HG).
Bei einem Plagiatsvorwurf wird der Plagiatsverdacht überprüft. Bei einem Plagiatsverdacht wird eine Prüfungskommission der Universität einberufen, die darüber entscheidet, ob ein Täuschungsversuch oder fehlerhaftes wissenschaftliches Arbeiten vorliegt. Liegt keine Täuschungsabsicht vor, wird der Titel nicht aberkannt. Ausschlaggebend ist, ob die Arbeit auch ohne die plagiierten Stellen einen genügenden Eigenanteil und Mehrwert besitzt. In einigen Fällen fordern die Universitäten eine Überarbeitung der eigenen Abschlussarbeit oder die Plagiatoren werden von der Prüfungskommission vorgeladen. Wem ein Plagiat mit dreister Täuschungsabsicht nachgewiesen wird, wird der Titel aberkannt. Viele Hochschulordnungen sehen keine Verjährungsfristen vor.
Du kannst die Initiative ergreifen und eine Plagiatsprüfung durchführen und belegen, dass deine Arbeit ein Unikat ist. Auch wenn kein Plagiatsvorwurf gegen dich vorliegt, aber Du Angst vor einem Plagiat hast, empfehlen wir dir eine Plagiatsprüfung durchzuführen.