Mindestens zwei Personen
Zweck des Betriebs eines Handelsgewerbes
Innenverhältnis: Gesellschaftervertrag
Kein Mindestkapital
Bezeichnung "Offene Handelsgesellschaft" oder "OHG"
Außenverhältnis: Eintrag in das Handelsregister oder Aufnahme des Geschäftsbetriebs
Gesellschafter-
vermögen und
Privatvermögen
Gesamt-schuldnerisch
Austritt eines Gesellschafters: haftet noch fünf Jahre
Eintritt eines neuen Gesellschafters: Verpflichtung für Altverbindlich-keiten
Gerichtliche Entscheidung
Gesellschafter fassen den Beschluss zur Auflösung
Eröffnung eines Insolvenz-verfahrens
Ablauf der vereinbarten Zeit
Rechte und Pflichten der OHG- Gesellschafter
Geschäftsführung
Fristgerechte Beitragsleitung
Gleichberechtigung der Beschlussverfassung
Persönliche Arbeitsleitung
Kontrollrecht
Treuepflicht
Recht auf Liquidationserlös
Vor- und Nachteile
Nachteile
Kein Mindestkapital
+
-
Haften privat und gesamtschuldnerisch
+
-
Geringe Gründungskosten
Beeinträchtigung der Entwicklung des Unternehmens bei Meinungs-verschiedenheiten