Simon D. Hoffmann
Der Begriff "Klon" kommt aus dem Griechischen und bedeutet "Sprössling"
Mit "klonen" bezeichnet man die künstliche Entwicklung von genetisch identischen Nachkommen eines einzigen Lebewesens.
Die Geschichte des Klonens beginnt in Deutschland, mit einem Haar:
Der Zoologe Hans Spemann teilte 1902 mithilfe eines Haares einen zweizelligen Salamanderembryo.
Beide Zellen entwickelten sich zu genetisch identischen Tieren, zu Klonen
Robert Briggs und Thomas King führen bei Fröschen erstmals im Jahr 1952 einen echten Kerntransfer durch.
Steen Willadsen lässt 1984 die Zelle eines Schafembryos mit einer zuvor entkernten, unbefruchteten Eizelle verschmelzen. Das Experiment gelingt. Unbefruchtete Eizellen scheinen für Kerntransferexperimente besser geeignet zu sein.
Ian Wilmut und Keith Campbell klonen am schottischen Roslin-Institut 1994 zwei Schafe - Megan und Mortag - aus embryonalen Zellen. Der eigentliche Durchbruch gelingt ein Jahr später. Das Schaf Dolly wird geboren, ein Klon aus der Zelle eines erwachsenen Tieres.
... es gibt viele weitere Berichte von Behauptungen, welche jedoch nicht nachweisbar sind.
Mit dem Klonen werden verschiedene Ziele verfolgt:
-Zum Beispiel könnte man mit diesem Verfahren selten gewordene Tierarten vor dem Aussterben bewahren.
- Aber man könnte auch nur einzelne Organe züchten, um sie bei kranken Menschen zu ersetzen.
Begriffserklärung
Geschichte
Ziele
Vorgang
Methoden
Mammut
Ethik
Quellen
-http://www.zeit.de/2001/12/200112_klon-chronik.xml
-http://www.zellux.net/_zellux/bilder/grafiken/Therapeutisches_Klonen.jpg
-http://www.studentshelp.de/p/referate/02/850.htm
-http://www.tagesspiegel.de/wissen/forscher-wollen-tiere-zum-leben-erwecken-mammutprobleme/9781618.html
-http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/105594.html
Im Embryonenschutzgesetz (ESchG) vom 15.12.1990 ist durch § 6 das Klonen ausdrücklich unter Strafe gestellt:
Wer künstlich bewirkt, daß ein menschlicher Embryo mit der
gleichen Erbinformation wie ein anderer Embryo, ein Fötus, ein
Mensch oder ein Verstorbener entsteht, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ebenso wird bestraft, wer einen in Absatz 1 bezeichneten
Embryo auf eine Frau überträgt.
Der Versuch ist strafbar
"Die Würde des Menschen ist unantastbar"
Aus naturwissenschaftlicher Sicht kann die Anwendung des Klonings beim Menschen nicht als unmöglich betrachtet werden.
In ethischer Sicht zeigt eine erste Prüfung im Licht der akzeptierten ethischen Prinzipien, dass eine Klonierung beim Menschen weder im Hinblick auf die Legitimität der Ziele noch auf die Vertretbarkeit der Mittel zulässig ist.
In rechtlicher Sicht ist das Klonen beim Menschen - sowohl in Form der Embryonenteilung als auch der Kerntransplantation - nach deutscher Gesetzeslage verboten.
Mammut
Forscher auf der ganzen Welt arbeiten daran, ausgestorbene Arten wie das Mammut wiederauferstehen zu lassen.
Einige Forscher glauben, dass dasselbe auch mit dem Mammut gelingen könnte. 2007 entdeckte ein sibirischer Rentierhirte im Eis ein Mammutbaby. Der mehr als 40 000 Jahre alte Kadaver war so gut erhalten, dass Biologen noch Reste der Muttermilch im Magen des Tieres nachweisen konnten. In so einer Leiche könnten Zellen die Jahrtausende unbeschadet überstanden haben, hoffen Forscher.
Therapeutisches Klonen
Reproduktives Klonen
Es gibt zwei verschiedene Wege des Klonens:
Zum einen kann man mit den Zellen eines im Reagenzglas erzeugten Embryos genetisch identische Mehrlinge bilden, indem man die Zellen vereinzelt und sie in einer geeigneten neuen Umgebung wieder heranwachen lässt. Das nennt man Therapeutisches Klonen.
Zum anderen gibts es noch den Nukleustransfer. Dabei entkernt man die Eizelle eines weiblichen Organismus und gibt den Kern in eine Embryonal- oder Körperzelle hinein. Das Produkt wird danach zur Weiterentwicklung angeregt und schließlich in die Gebärmutter einer Leihmutter eingesetzt. Diese Vorgehensweise nennt man Reproduktives Klonen.
Quellenangabe