• häufiges Unterbrechen des Schreibflusses, um über die korrekte Verschriftung nachzudenken oder diese abzuleiten
• Zurückgreifen auf den gesicherten Wortschatz („was fehlerfrei geschrieben werden kann“), das entspricht allerdings nicht den mündlichen / kognitiven Leistungen
• sogenannte. „Flüchtigkeitsfehlern“, wie Auslassungen von Endungen, t-Strichen und Umlauten
• hohe Fehlerzahl bei Mitschriften
• Nichtmitkommen aufgrund reduzierter Merkfähigkeit oder reduziertem Arbeitstempo
• Stress und Abrufblockaden unter Zeitdruck (z.B. Klausur-situation)
• Automatisierungsprobleme
• Lernprobleme
• dysfunktionale Bewältigungsstrategien
• Stressbelastungen bis hin zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen
• unleserliche Schrift
• Angst und Scham betroffener Studierender, dass ihre Beeinträchtigung von Lehrenden oder Kommilitonen entdeckt werden könnte
Studierende müssen eine längerfristige Beeinträchtigung nachweisen, die die Kriterien einer Behinderung erfüllt.
(basierend auf § 2 Absatz 1 Sozialgesetzbuch oder dem
Behinderungsbegriff der UN-Konvention über die Rechte von Menschen)
• Angst und Scham betroffener Studierender, dass ihre Beeinträchtigung von Lehrenden oder Kommilitonen entdeckt werden könnte
• Angst vor negativen Konsequenzen und daraufhin Geheimhaltung der Problematik
• Missverhältnisse zwischen betroffener Person und Situation, wenn die Lese- und Rechtschreibkompetenzen den Anforderungen nicht gerecht werden
• Dysfunktionale Bewältigungsstrategien
• Stressbelastungen bis hin zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen
Betroffene Studierende haben sich häufig über Jahre hinweg eine Fülle an Kompensationstechniken angeeignet, um ihren Schulabschluss zu erwerben und das Studium zu bewältigen, das sind z.B.:
• erhöhter Arbeitseinsatz / Fleiß
• hohe Konzentrationsleistung
• Engagement
• besondere Fähigkeiten in anderen Fachdisziplinen
Das Studium stellt hohe qualitative und quantitative Anforderungen an die Studierenden.
So werden Kompetenzen in den Bereichen Textverständnis und Textproduktion vorausgesetzt.
Lehrveranstaltungen erfordern zusätzlich zügiges Mitlesen bzw. Mitschreiben, was ein hohes Maß an Konzentration und Ausdauer voraussetzt.
Daher können Studierende einen Antrag auf individuellen Nachteilsausgleich stellen. Die Gewährung dessen liegt bei den Prüfungsämtern.
Bei Studien- und Prüfungsleistungen bezieht sich der Nachteilsausgleich auf Klausuren, Referate und Hausarbeiten. Es sollte abgeklärt werden, welcher Nachteilsausgleich für die jeweiligen Betroffenen am sinnvollsten erscheint. Durch die vielen verschiedenen Fakultäten und Prüfungsämter gibt es im Einzelnen unterschiedliche Regelungen zum Nachteilsausgleich.
Eine Lese- und RechtschreibStörung liegt vor, wenn anhaltende und eindeutige Schwächen im Bereich der Lese- und Rechtschreibung nicht auf
zurückzuführen sind.
Ein individuelles Training basiert auf den Ergebnissen der Befunderhebung. Das Konzept ist ressourcenorientiert, das bedeutet es werden die besonderen Stärken und Fähigkeiten des Studierenden / der Studierenden berücksichtigt.
Für jeden Studierenden / jede Studierende erfolgt ein ausführliches Beratungsgespräch. Die Ergebnisse der Befunderhebung und die erhobenen Daten werden besprochen und miteinander in Zusammenhang gebracht.
Konkret werden auf Basis einer umfangreichen Diagnostik aktuelle Gutachten / Empfehlungen für den Nachteilsausgleich erstellt, welche die Auswirkungen der Beeinträchtigung auf das Studium beschreiben. Eine enge Kooperation zu den Prüfungsämtern ist uns wichtig.
Sie können sich gerne per Mail an die Projektleitung Frau Dr. Ramacher-Faasen wenden
(n.ramacher-faasen@uni-koeln.de).
Im Rahmen eines (telefonischen) Erstkontaktes wird die Problemlage umrissen und auf Wunsch wird ein Termin zu einer Befunderhebung vereinbart.
Es werden je nach Störungsbild verschiedene Testverfahren durchgeführt, die als Grundlage für ein Gutachten / eine Nachteilsempfehlung dienen.