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Transcript

Stefan zerkratzt aus Frust ein Auto mit seinem Schlüssel und bricht den Seitenspiegel ab.

= Sachbeschädigung

Marco, 16 Jahre alt, lauert Stefan nach der Schule auf, nimmt ihn in den Schwitzkasten und verlangt 20 Euro. Dies macht er öfter.

= Räuberische Erpressung

Patrick, 17Jahre alt, bricht einen Zigarettenautomaten auf und nimmt das Geld und die Zigaretten mit. Er braucht das Geld für seine Drogensucht.

= schwerer Diebstahl

Peter, 19 war schon mal im Gefängnis, da er schon öfter gewalttätig war. Nun schlägt er wieder jemanden mit Absicht zusammen.

= vorsätzliche Körperverletzung

Jugendstrafrecht

gilt für: Jugendliche (14-17Jahre)

Heranwachsende, die noch unreif sind (18-20 Jahre)

Grundsatz: Erziehung kommt vor Strafe

Sanktionen

1. Erziehungsmaßregeln

3. Jugendstrafe

2. Zuchtmittel

z.B.

z.B.

  • 6 Monate bis 10 Jahre Gefängnis
  • Entschuldigung
  • Schadenswiedergutmachung

(z.B. Geldzahlung)

  • Jugendarrest

(2Tage bis 4Wochen Gefängnis)

  • Arbeitsleistung
  • Erziehungshilfen
  • Therapie
  • sozialer Trainingskurs

(z.B. AntiAgressivitätskurs)

Strafmaß abhängig von:

  • Schwere der Straftat
  • Beweggründen des Täters
  • Gefahr, dass die Straftat wiederholt wird

Ablauf

Maßnahmen

Frau Flores

  • BVJ
  • ca. 2h

Ziel:

Sanktionen S.26

Straftäter im Fokus

- Geschichte

http://www.mjv.rlp.de/binarywriterservlet?imgUid=2b5704e5-1c73-5101-c5ec-3f1cfed9dc41&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111

  • JugendStrafrecht
  • Was passiert wenn?
  • Rollenspiel?
  • altersbedingt
  • Bpb. S.51

Was passiert wenn?

mögliche Folgen?

was könnte man dagegen machen/Wie finden sie das?

Wie würden sie entscheiden?

Was ist, wenn Stefan zurückschlägt?

http://www.bpb.de/izpb/7770/ziele-und-aufgaben-des-jugendstrafrechts?p=all

http://www.mjv.rlp.de/binarywriterservlet?imgUid=2b5704e5-1c73-5101-c5ec-3f1cfed9dc41&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111

eigene Meinung

allgemein + Fälle

http://www.bag-s.de/fileadmin/user_upload/PDF/Jugendbroschuere_fuer_Homepage.pdf

Erfahrungen aus dem Jugendknast

Was sollten Sie wissen?

Sie sollten wissen, was sie dürfen, was sie nicht dürfen.

Fälle, Strafmaß, Folie mit Möglichkeiten.

Katalog, was darf man, was nicht. Sie entscheiden. 3 Fälle

Sie lesen den Text, schreiben die Vergehen raus und sagen, was derjenige jeweils bekommen würde.

Partnerarbeit, Gruppenarbeit, Entscheidung.

Mit vielen Vorgaben.

Fälle

Vergehen

Strafen

Diskussion

Paul ist 15Jahre alt und hat das erste mal in einem Supermarkt geklaut und wurde dabei erwischt.

Peter erpresst regelmäßig seine Mitschüler und droht ihnen Schläge an, wenn sie ihm nicht ihr Geld geben.

Ina mobbt ihre Mitschüler.

Eric verkauft Marihuana an seine Mitschüler.

  • Ablauf einer Verhandlung

Jugendknast für brutale Räuber

85-Jährige nieder geschlagen und bestohlen

Es war ein eiskaltes Verbrechen: Ein 16- und ein 20-Jähriger klingeln bei einer 85-Jährigen, schlagen sie nieder, durchsuchen ihr Haus – und verschwinden mit Schmuck, 170 Euro Bargeld und einem iPad.

Die Angeklagten, die in Handschellen aus der U-Haft vorgeführt werden, sind beide gerichtsbekannt und standen unter Bewährung, als sie den Raub begingen.

Am 27. Juli um 7.15 Uhr klingelten sie bei der 85-Jährigen. Die allein lebende Seniorin öffnete – und wurde mit einem Faustschlag niedergestreckt.

Als Motiv für den Raub nennen die Angeklagten „Geldnot“. Der 16-Jährige wollte für seinen kriminellen Onkel einen teuren Star-Verteidiger engagieren. Der 20-Jährige behauptet, er sei spiel- und alkoholsüchtig. „Meine Sucht hat mich zu dem Verbrechen getrieben.“ Das glaubt ihm aber keiner so recht, weil davon bislang noch nie die Rede war.

Das Jugendschöffengericht verurteilt den 20-Jährigen zu viereinhalb Jahren Jugendgefängnis, den 16-Jährige zu dreieinhalb. In der Urteilsbegründung betont der Jugendrichter, dass es unerheblich sei, wer wann was gemacht hat. Jeder habe „sich alles zuzurechnen“, was passiert ist.

Jugendliche im Strafvollzug scheinen ihre Haftstrafe kaum ohne Gewalttaten absitzen zu können. Eine neue Studie belegt das mit Zahlen. Alternativen zum Gefängnis sind teuer - zahlen sich aber gesellschaftlich aus.

Folter, Vergewaltigung und Mord: Das gehört zum Alltag in deutschen Jugendstrafanstalten, glaubt man Medienberichten. Spätestens seit 2006 drei junge Inhaftierte im nordrhein-westfälischen Siegburg einen Mitgefangenen über mehrere Tage zu Tode gequält haben, ist das Thema skandalträchtig. Tatsächlich regiert in vielen Jugendgefängnissen das Recht des Stärkeren. Die Schwächeren erfahren kaum Hilfe. "Es gibt Gefängnisregeln, die es verbieten, mit Problemen zu Bediensteten zu gehen", sagt der Rechtswissenschaftler Frank Neubacher von der Universität Köln im DW-Gespräch. "Als Mann gilt im Jugendgefängnis nur, wer Manns genug ist, sich selbst zu helfen."

Neubacher hat in einem Forschungsprojekt zwischen 2010 und 2013 untersucht, wie gewalttätig es im deutschen Jugendstrafvollzug zugeht - mit besorgniserregendem Ergebnis. Von knapp 900 Befragten gestand fast jeder zweite, schon einmal einen Mitgefangenen in irgendeiner Form körperlich verletzt zu haben. "Das ist schon relativ viel", analysiert Neubacher, aber "überraschend ist das nicht". Die Jugendlichen seien meist schon gewalterfahren und würden ohnehin nicht wegen jeder Kleinigkeit zu einem Aufseher gehen, mutmaßt der Forscher.

Es gibt sehr unterschiedliche Arten von Gefängnissen und Vollzugsarten, wie den offenen oder den geschlossenen Vollzug. Ob ein Straftäter in den offenen oder geschlossenen Vollzug kommt, hängt immer von der Tat ab, die er begangen hat und für wie gefährlich er für den Rest der Gesellschaft eingeschätzt wird.

Offener Vollzug bedeutet, die Häftlinge dürfen aus ihren Zellen, sie dürfen sich ihr "Zimmer" selbst gestalten mit Fotos etc. und in der Freizeit dürfen sie aus dem Gefängnis zum Beispiel in die Stadt. Manchmal arbeiten sie auch in ganz normalen Betrieben außerhalb des Gefängnisses, manchmal auf dem Gefängnisgelände.

Beim geschlossenen Vollzug sitzen die Häftlinge in ihren Zellen. Sie dürfen sich auf dem Gefängnisgelände nur kontrolliert bewegen, also arbeiten gehen oder in die Anstaltsbücherei, sie dürfen aber das Gelände nie verlassen.

Die Zellen sind häufig sehr eng und nur mit dem Nötigsten eingerichtet.

Für manche ist es auch möglich, im Gefängnis eine Ausbildung zu machen. Zum Beispiel zum Schlosser, Schweißer oder Maurer. Es gibt Einzel- aber auch Doppelzellen, vor deren Fenstern Gitter sind, alle Türen werden verschlossen - die Schlüssel haben die Wärter, die überall sind und die gesamte Gefängnisanlage überwachen.

Normalerweise müssen die Häfltinge auch ihre private Kleidung ablegen und "Anstaltskleidung" tragen.

Der gesamte Alltag wird von einem festgelegten Zeitplan bestimmt, den der Häftling nicht durchbrechen darf und der sieht in etwa so aus: 6.00 Uhr: Aufstehen, der Wärter schließt die Zelle auf, waschen. Frühstück: 07.00 Uhr; Ausbildung oder Arbeit bis 11.45 Uhr, 11.45 Uhr bis 12.00 Uhr: Mittagessen. 12.00 Uhr bis 15.30 Uhr: Ausbildung oder Arbeit. Nach 15.30 Uhr: Freizeit im Hafthaus, Musikhören, Tischtennisspielen, Fernsehen, Sport machen, Lesen usw. 21.30 Uhr: "Nachtverschluss"; der Wärter schließt die Häftlinge in ihre Zellen ein.

Am Tag arbeiten und leben die Gefangenen in Gruppen. In manchen Gefängnsssen dürfen sie sich auch abends besuchen, gemeinsam fernsehen, Karten spielen oder einfach nur reden. Widersetzt sich ein Häftling den Anordnungen oder gehen Häftlinge im Streit aufeinander los, dann können sie auch in der Arrestzelle landen.

Insgesamt ist der gesamte Alltag vorbestimmt und das Gefühl von Eingesperrtsein und nicht frei entscheiden dürfen ist wohl immer gegenwärtig.

http://www.knastblog.de/index.php/category/jugendliche/

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