Verfassung der Römischen Republik
SENAT
- Oberste Heeresführung
- Verwaltung des Imperiums
- Ratsvorsitz im Senat
- Rechsprechung
- Statthalter der Provinzen
- Volks- und Vermögenschätzung
- Besetzung des Senats
- Aufsicht über die Sitten der Römer
- Nach Vermögen gegliedert (5 Klassen, 1 Stimme/Klasse)
- Entscheidung über Krieg und Frieden
- Gesetzesbeschlüsse
- Einberufung der Versammlung der Plebejer
- Vetorecht zu allen Handlungen des Magistrats
- "Untastbar" (sakrosankt)
- Marktaufsicht
- Polizeigewalt
- Ausrichtung der Spiele
- Tempelfürsorge
- Nach Wohnbezirken gegliedert
- Gerichtsbeschlüsse
- Gesetzesbeschlüsse
- Untersuchungsrichter
- Staatskasse
- Staatsarchiv
- Patrizier ausgeschlossen
- Gerichtsverfahren
- Plebiszite
mehrer Ämter gleichzeitig
MAGISTRAT
gesellschaftlich:
politisch:
Patrizier vs Plebejer
Optimaten vs Popularen
- Personalunion aller Magistrate
- auf 6 Monate begrenzt
- berät den Magistrat in Staatsangelegenheiten
- Senatsbeschluss ist für Magistrate verbindlich
- kann für 6 Monate einen Diktator berufen
300 Mitglieder, Berufung auf Lebenszeit