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- Zweck: Betrieb einer Agentur für Kommunikationsgestaltung
- Gründung: 01.01.2015
- Mitarbeiter: 10 freie
- Finanzierung: Eigenfinazierung
Pro:
- kein Stammkapital
- leichte Gründung
- keine Offenlegung der Bilanzen
- Höheres Vertrauen von Gläubiger
- Personengesellschaft
- Zweck: Betrieb eines Handelsgewerbes
- Besteht aus Komplementär (Vollhafter) und Kommanditist (Teilhafter)
Unterschiedliche Rechte und Pflichten von Komplementär und Kommanditist
- mind. 1 Komplementär und 1 Kommanditist
- Gesellschaftsvertrag
- Eintragung in das HR
Contra:
- mind. 1 Vollhafter
- Unterschiedlicher Rang von Komplementär und Kommanditist
- Eintragung in HR
Komplementär: unbeschränkt, solidarisch und unmittelbar
Kommanditist: beschränkt, mit seiner Einlage
Pro:
- UG möglich
- beschränkte Haftung
- geregelter Verlauf
- alle gesetzlich geregelten Zwecke
-Bessere Verteilung bei Verlust
- Kapitalgesellschaft
- Juristische Person = eigene Rechtsfähigkeit
- notarielle Beurkundung
-Eintragung in das Handelsregister
-Mindeststammkapital = 25.000 €
1. Geschäftsführer
2. Gesellschafterversammlung
3. Aufsichtsrat (Pflicht ab 500 AN)
Haftung nur mit Gesellschaftsvermögen
Contra:
- Mindeststammkapital: 25.000 €
- niedriges Vertrauen der Gläubiger
- kostspielig wegen Formalien
- Offenlegung der Bilanzen
- persönliche Haftung bei Nicht-
Einhaltung der Vorschriften