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Transcript

8. Unsere Quellen

  • Unsere Sozialversicherung – Wissenswertes speziell für Junge Leute, S. 156 – 173
  • https://www.dguv.de/de/bg-uk-lv/unfallkassen/index.jsp
  • https://www.arbeitsschutzgesetz.org/berufsgenossenschaft/
  • https://www.dguv.de/de/versicherung/index.jsp
  • https://www.dguv.de/de/praevention/index.jsp

4. Beiträge: Die Zahlung und die Sätze

Berufskrankheiten

Allgemein: Unfälle die versicherte Personen infolge der versicherten Tätigkeit erleiden.

  • Krankheiten die durch besondere Einwirkung auf Personen in Ihrer versicherten Tätigkeit vermehrt ausgesetzt ist als andere
  • Erkrankung beruht auf Einwirkung

Arbeitsunfälle

Rehabilitierende

Ein Vortrag von Jessica Schendel, Juliane Skorna, Dominik Semmler, Robert Kellner

Fach: WISO

Fachlehrer: Frau Fischer

  • Heilbehandlungen
  • Renten
  • Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur

Pflegebedürftigkeit

  • Übergangsgeld

Die gesetzliche Unfallversicherung

5. Leistungen aus der Unfallversicherung

Prävention

  • Beiträge allein durch AG getragen -> Zahlung an die BG/Träger der UV
  • Nachträgliches Umlageverfahren -> verteilung Überschüsse
  • Beitrag abhängig von Summe der Löhne und Gehälter der AN
  • Berechnung: (Summe Löhne x Gefahrklasse x Umlageziffer) / 1000 = Beitrag
  • BG/UV setzen Mindestbeitrag fest -> Beitrag unter diesem -> automatische Aufstockung

Leistung für:

1. Aufgaben und Zweck der Unfallversicherung

Gliederung:

1. Aufgaben und Zweck der Unfallversicherung

2. Versicherungsträger und versicherte Personen

3. Grenzen: Beitragsbemessung und

Versicherungspflicht

4. Beiträge: Die Zahlung und die Sätze

5. Leistungen aus der Unfallversicherung

6. Besonderheiten des Zweiges

7. Video

8. Quellen

Vermeidung von

  • Arbeitsunfällen
  • Berufskrankheiten
  • arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren

Entschädigungen durch Geldleistungen erbringen

  • Gefahren im psychischen, physischen und sozialen Aspekt
  • Einwirkung von Außen durch berufliches Umfeld

Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren

Wiederherstellen von

  • Gesundheit und Leistungsfähigkeit

Grundsatz

Hinterbliebene

  • Sterbegeld
  • Witwenrente
  • Waisen-/Halbwaisenrente

Frage 2:

JA!

Herr U ist Chef eines Maschinenbauunternehmens. Da er sehr auf Große Einnahmen und Gewinne erpicht ist, nimmt er oft zu viel Aufträge an, welche seine Belegschaft nicht fertigstellen kann. Er setzt sie unter massiven Zeitdruck und Zwangsüberstunden zur Sollerfüllung.Aufgrund dieser Bedingung werden seine Angestellten häufiger krank oder begeben sich in psychische Behandlung, da sie den Druck nicht mehr standhalten können. Kann die UV oder die BG eingreifen und übernimmt sie Lesitungen?

Versicherte Personen

3. Grenzen: Beitragsbemessung und

Versicherungspflicht

  • Schüler, Studenten und Beschäftigte in (Berufs-)Schulen, Unis und Betrieben
  • Landwirtschaftliche Unternehmer
  • Behinderte Personen und Pflegepersonen unter der Pflegeversicherung
  • Lebensretter während der Hilfeleistung
  • freiwillig versichert: Unternehmer (nicht kraft Gesetz), Selbstständige in Personen- oder Kapitalgesellschaften
  • Keine Beitragsbemessungsgrenze notwendig ->

Beiträge allein durch Arbeitgeber zu tragen

  • AN ist zwangsversichert -> Verlassen der UV im Dienstverhältnis nicht möglich, auch bei Nichtbeschäftigung (ALG, Hartz IV...)
  • Verbände in Form öffentlich-rechtlicher Körperschaften darunter:
  • Beiträge allein vom AG getragen
  • Keine Beitragsbemessungsgrenze
  • Gleiche Bedingungen für Geringfügig Beschäftigte
  • Versicherungs- und Beitragspflicht für Personen die nicht arbeiten, aber Entgelt beziehen
  • Ebenfalls versichert bei Illegaler Tätigkeit

7. Vorsorge ist besser als Heilen!

-

Habt ihr aufgepasst?

Versicherungsträger

Oder habt ihr das Handout fein mitgelesen?

Herr W. fährt täglich mit der

Straßenbahn zu seinem Arbeitsplatz. Jeden morgen macht er einen kleinen Umweg zum Bäcker um sich noch etwas Stärkung für den Tag zu kaufen, und geht danach wieder auf direktem Weg zur Arbeit.

Doch er erwischte einen schlechten Tag und ein rücksichtsloser Radfahrer, Herr P., erwischte Herrn W. auf dem Weg zum Bäcker an seinem Bein so schlimm, das er seinen Arbeitstag nicht beginnen konnte und zum D-Arzt musste. Ist dieser Unfall durch die gesetzliche UV abgedeckt?

NEIN!

2. Versicherungsträger und versicherte Personen

6. Besonderheiten des Zweiges

Frage 1:

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