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Das wäre der krasseste Fall von Inklusion!
Das ist das krasseste Gegenteil von Inklusion
Artikel 24: Bildung, §§ 1-2
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel,
a) die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu stärken;
b) Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen; c) Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.
(2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass
a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden;
b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben;
c) angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden; d) Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern; e) in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden.
Peter Friedsam, Hamburger Schulleiter,
Experte der Robert-Bosch-Stiftung:
"Inklusion bedeutet die Aufnahme und Beschulung in der jeweiligen Schule des sozialen Umfelds des Schülers. Diese ist zuständig - auch wenn sie im ländlichen Raum liegt - und muss so ausgestattet sein, dass sie alle Schüler beschulen kann."
Gerhard Zupp,
Bundesvorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Sprachheilpädagogik
Rainer Winkel,
Prof. für Erziehungswiss., Berlin:
Kein Entweder-Oder,
sondern Ausbalancieren
"So viel Integration wie möglich, so viel Separation wie nötig"
"Eine körperbehinderte Schülerin, der eine Rechenlernschwäche zu schaffen macht,
kann (inter-class-grouping) auch im Matheunterricht
in der Regelklasse nach ihrem besonderen Curriculum lernen,
während sie z.B. den Sport in ihrer Spezialklasse
(inter-school-grouping) absolviert."
Klasse 1-10 an 53 Schulen
Klassenfrequenz 19-21
bis zu 4 behinderte SuS
an 35 Grund bzw. Primarschulen
Hier gehen alle angemeldeten SuS hin
"Wir wollen ausgegrenzten Kindern neue Chancen eröffnen"
(Rabe 23. 11. 11)
Pro LSE-Schüler/in werden zugewiesen:
schülerbezogene Ressource für SUS mit speziellem Förderbedarf:
"Jetzt will Senator Rabe die über 600 Hamburger Integrationsklassen und Integrativen Regelklassen abschaffen und durch ein Billigmodell ersetzen. Statt das bundesweit erfolgreichste Modell auszuweiten und zusammenzuführen, wird es jetzt zerschlagen: Integrative Regelklassen verlieren bis zu 75% ihrer zusätzlichen Versorgung, Integrationsklassen bis zu 40%."
"In den Sonderschulen sind die Stellen für additive Sprachförderung ersatzlos gestrichen worden. Offensichtlich brauchen behinderte Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund in Sonderschulen keine zusätzliche Förderung. Rebus, Förder- und Sprachheilschulen werden zu Regionalen Bildungs- und
Beratungszentren (ReBBZ) zusammengelegt. Zahlreiche Funktionsstellen können dadurch gestrichen werden. Etliche Gebäude können verkauft oder anderweitig vermietet werden. Die Standortwahl der ReBBZ richtet sich dabei nicht zwingend nach pädagogischen Gesichtspunkten. Lukrativer Verkauf, gewinnbringende Vermietung von Schulgebäuden sind im Sinne einer Negation vorrangige Auswahlgesichtspunkte."
Es soll ein Grundsatzpapier zum Thema „Inklusive Schule“ entworfen werden, das zur Grundlage einer LI-internen Verständigung zu diesem Thema wird.
Das Papier soll zu folgenden Bereichen Aussagen machen:
1.Qualitätsmerkmale einer inklusiven Schule
Organisation
Unterricht: Diagnose, Fachexpertise, Methodik und Didaktik, Lernumgebung, Lehrerhandeln
Erziehung
2.Qualitätsmerkmale von Fortbildung und Ausbildung für „inklusiven Unterricht“
3.Qualitätsmerkmale von Beratung für eine inklusive Schule
Die Inklusion ist mit großen Erwartungen gestartet.
An vielen Schulen produziert sie aber bisher mehr Probleme als Erfolge, ist zu wenig bedarfsgerecht für behinderte oder auffällige Schüler.
22.5.2012
„Hamburg bekommt bundesweit die beste Ausstattung für die Inklusion.“
25.6.2012
„Hamburg verbessert die individuelle sonderpädagogische Förderung.“
Die einzelnen Lehrkräfte und Schulen sollen mit
den vorhandenen Bordmitteln die Inklusion „quasinatürlich“ ermöglichen, ohne jeglichen
unabdingbar notwendigen Support zu erhalten. Es sind hier vor allem die Kinder- und Jugendlichen mit Verhaltensstörungen und Lernbeeinträchtigungen, die
zwangsläufig zu einer strukturellen und personellen Überforderung der LehrerInnen beitragen.
Hier müssen SonderpädagogInnen mit einem für genau
jene SchülerInnen ausgewiesenen Qualifikationsprofil in die Schulen, und zwar sowohl als systemische Ressource als auch als schülerInnenbezogene Ressource.
Die derzeitige massive Unterversorgung ist skandalös
und kann nicht durch andere Berufsgruppen, etwa aus dem Bildungspaket der Bundesregierung
(SozialpädagogInnen, ErzieherInnen), abgefedert werden.
Der Übergang von Schule in berufsschulische Qualifizierungen
hat das größte Exklusionsrisiko, gerade bei bildungsbenachteiligten
und behinderten jungen Menschen. Hier bedarf es einer deutlichen Stärkung
der Ressourcen für gelingende Übergänge in selbstständige –und legale – Erwerbsarbeit.
In einer konzeptionellen Neugestaltung sonder- und inklusionspädagogischer Bildungspolitik
(Schule, Kinder- und Jugendhilfe, lokale Träger in
der Kulturarbeit u.v.m.) braucht es verbindliche interdisziplinäre Vernetzungsstrukturen unterschiedlicher
Akteure in den Bezirken, sozialräumliche Kooperationsnetzwerke also – mit ausreichenden Zeitbudgets für Beratung und Konzeptarbeit, aber auch für Fortbildung und
Evaluation.
"Das Recht auf inklusive Beschulung ist für alle gleich, der Unterstützungsbedarf aber verschieden. Insofern muss die Politik aufhören, alle Kinder mit einer gleichen Ressource auszustatten (i.d.R. eine gleiche Stundenzuweisung von Sonderpädagogik.)"
Reinhilde Stöppler,
Prof. f. Heil- u. Sonderpädagogik, Uni Gießen
Alles hängt davon ab, "ob der Lehrer gut ausgebildet ist und ob das pädagogische Umfeld stimmt. Ein schwerst verhaltensauffälliges Kind etwa benötigt ein klar strukturiertes Lernarrangement, während ein massiv lernbehindertes Kind eine eher offene Lernsituation braucht, wo es etwas entdecken kann. Ein hörbehindertes Kind braucht eine gute Ausleuchtung, um das Mundbild ablesen zu können - für blendempfindliche sehbehinderte Kindert bedeutet aber helles Licht eine erhebliche Einschränkung. Diese Schüler kann man nicht alle mit gesunden Kindern so nebenbei im Klassenraum unterrichten!"
"Langfristig müssen inklusive Klassen mit durchgängiger Doppelbesetzung ausgestattet werden."
"Als erster Schritt muss gewährleistet werden, dass Klassen mit vier Schülern mit Förderschwerpunkt LSE zwei Drittel aller Unterrichtsstunden mit zwei Pädagogen besetzt werden, und jede Klasse zusätzliche Stunden für die erforderliche Koordination, Qualifizierung, Förderplanerstellung und Beratung erhält."