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Transcript

Verständnis

Mir sin all jeck, ävver jede Jeck es anders!

Förderbedarfe

1. Lernen 53,0 %

2. Sprache 9,0 %

3. Emotionale & soziale Entw. 9,0 %

4. Geistige Entwicklung 15,0 %

5. Körperliche & motor. Entw. 6,5 %

6. Hören 0,12 %

7. Sehen 0,05 %

8. Autismus (in Geistige Entw.)

  • Behinderung mit Rechtsanspruch auf besondere Fördermaßnahmen?

- kostet Geld -

  • Oder Besonderung im Sinne der Heterogenität?

- spart Geld -

Dabeisein ist nicht alles

Was heißt Teilhabe:

  • den gleichen Klassenraum teilen?
  • die Voraussetzungen erwerben, um in der Gesellschaft möglichst selbstbestimmt leben und arbeiten zu können?

Diskriminierung

"people with(out) functional diversity"

statt: "disability"

"Celebrate Diversity"

"Beschämung / Diskriminierung durch Diagnose / Kategorisierung"

(Brigitte Schumann)

also Dekategorisierung? Keine Diagnosen? Keine spezielle Förderung!

Behinderung ist keine Folge der Diskriminierung und wird durch die Beseitigung der Diskriminierung nicht beseitigt.

UN-Behindertenrechtskonvention

unterscheidet daher:

  • Behindertsein intern ("Beeinträchtigung") - Fördern, z.B. besondere Lernstrategien / Lernumgebung / Lernmittel

  • Behindertwerden extern ("Behinderung") - Enthindern, z.B. diskriminierende Einstellungen abbauen, physische Barrieren abbauen

Im Schulkontext

  • Allgemeinpädagoge
  • Sonderschullehrer
  • Lerntherapeut
  • Regelklasse ohne spezielle Zusatzhilfen

Das wäre der krasseste Fall von Inklusion!

  • Regelklasse mit zahlenmäßiger Reduzierung
  • Regelklasse mit personellen Stütz und Zusatzressourcen (Doppelbesetzung)
  • Regelklasse mit Zusatzunterricht (Förder- u. Therapiestunden)
  • Partielle Sonderung (Förderklassen)
  • Komplette Sonderung (spezielle Förderschulen)

Das ist das krasseste Gegenteil von Inklusion

UN-Behindertenrechtskonvention

verlangt keine alternativlose radikale Inklusion

Artikel 24: Bildung, §§ 1-2

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel,

a) die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu stärken;

b) Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen; c) Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.

(2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass

a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden;

b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben;

c) angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden; d) Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern; e) in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden.

Aufpassen, dass der formale Emanzipationsakt der strukturellen Inklusion nicht missbraucht wird für einen Abbau der bereits erreichten Förderungsmöglichkeiten, die Voraussetzung für echte Teilhabemöglichkeiten sind.

Peter Friedsam, Hamburger Schulleiter,

Experte der Robert-Bosch-Stiftung:

"Inklusion bedeutet die Aufnahme und Beschulung in der jeweiligen Schule des sozialen Umfelds des Schülers. Diese ist zuständig - auch wenn sie im ländlichen Raum liegt - und muss so ausgestattet sein, dass sie alle Schüler beschulen kann."

Gerhard Zupp,

Bundesvorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Sprachheilpädagogik

Good Practice - Skandinavien

Rainer Winkel,

Prof. für Erziehungswiss., Berlin:

Kein Entweder-Oder,

sondern Ausbalancieren

"So viel Integration wie möglich, so viel Separation wie nötig"

"inter-class-grouping" +

"inter-school-grouping"

"Eine körperbehinderte Schülerin, der eine Rechenlernschwäche zu schaffen macht,

kann (inter-class-grouping) auch im Matheunterricht

in der Regelklasse nach ihrem besonderen Curriculum lernen,

während sie z.B. den Sport in ihrer Spezialklasse

(inter-school-grouping) absolviert."

Hamburg

noch alt+neu parallel: Wahlfreiheit §12 HmbSG

  • 275 Integrationsklassen (I)

Klasse 1-10 an 53 Schulen

Klassenfrequenz 19-21

bis zu 4 behinderte SuS

  • 350 Integrative Regelklassen (IR)

an 35 Grund bzw. Primarschulen

Hier gehen alle angemeldeten SuS hin

  • Schulen mit integrativen Förderzentren
  • Neue Inklusions-Standorte (Allg. I-Schulen)
  • Sonderschulen + Förderschulen (sollen mit REBUS zu ReBBZs zusammengefasst werden = neue Standorte)

"Wir wollen ausgegrenzten Kindern neue Chancen eröffnen"

(Rabe 23. 11. 11)

Unterfinanzierung

Ressourcenzuweisung

  • Fördermittel systemisch statt individuell vergeben, kommen nicht mehr beim einzelnen Kind an.
  • Viele Kinder, die früher gefördert worden wären, fallen aus der Förderung raus. (Systemzuweisung und "Förderpläne" statt Anspruchs-Gutachten)

LSE

  • Grund- u. Stadtteilschule: systemisch
  • Gym u. Privatschulen: schülerbezogen

  • Grundschule: 4% StS: 8% - je nach Sozialindex

Pro LSE-Schüler/in werden zugewiesen:

  • Grundschule: 5,03 WAZ (Halbtag) und 5,39 WAZ (Ganztag)
  • Sek. 1: 5,22 WAZ (Halbtag) und 5,59 WAZ (Ganztag)

schülerbezogene Ressource für SUS mit speziellem Förderbedarf:

  • Grundschule: 10,06 WAZ (Halbtag), 12,93 WAZ (Ganztag)
  • Sek. 1: 10,43 WAZ (Halbtag), 13,41 WAZ (Ganztag)
  • Erheblich weniger Unterrichtsstunden können doppelt besetzt werden.
  • I.d.R. bekommt 1 G-Klasse für 1 LSE-Schüler Ressource = 13 % = 3,5 Stunden
  • Die sonderpädagogische Fachlichkeit wird in der Inklusion massiv gekürzt. (40 % Sonderpäd. - 60 % Erzieher und Soz.päd. - wie schon in den I + IR-Klassen)
  • Es gibt keine hinreichende Vertretungsreserve für sozialpädagogische Fachkräfte.
  • Anrechnungszeiten wie in I-und IR-Klassen bzw. im IF für Teambesprechungen, Koordinations- und Kooperationsaufgaben wurden gestrichen.
  • Es fehlen Räume und Sachmittel.
  • Es gibt keine inklusiven Bildungspläne, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.
  • StS sind alle als I-Standorte betroffen, Gy nur 5.
  • Fortbildung u Beratung: 7 MA BeBiS betreuen 51 I-Schulen, insgesamt gibt es 82 I-Schulen.

Wahlfreiheit?

GEW-Presseerklärung 25. 5. 2012

"Jetzt will Senator Rabe die über 600 Hamburger Integrationsklassen und Integrativen Regelklassen abschaffen und durch ein Billigmodell ersetzen. Statt das bundesweit erfolgreichste Modell auszuweiten und zusammenzuführen, wird es jetzt zerschlagen: Integrative Regelklassen verlieren bis zu 75% ihrer zusätzlichen Versorgung, Integrationsklassen bis zu 40%."

"In den Sonderschulen sind die Stellen für additive Sprachförderung ersatzlos gestrichen worden. Offensichtlich brauchen behinderte Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund in Sonderschulen keine zusätzliche Förderung. Rebus, Förder- und Sprachheilschulen werden zu Regionalen Bildungs- und

Beratungszentren (ReBBZ) zusammengelegt. Zahlreiche Funktionsstellen können dadurch gestrichen werden. Etliche Gebäude können verkauft oder anderweitig vermietet werden. Die Standortwahl der ReBBZ richtet sich dabei nicht zwingend nach pädagogischen Gesichtspunkten. Lukrativer Verkauf, gewinnbringende Vermietung von Schulgebäuden sind im Sinne einer Negation vorrangige Auswahlgesichtspunkte."

Die radikale Inklusion

stellt Höchstanforderungen an

1. Zeit im WAZ-Bereich des Einzelnen

  • Wissen, Verständnis, Rollenmodell, Fähigkeiten der Allgemein-Pädagogen neu orientieren (Zeit zum Lernen)
  • Zusammenarbeit im Team versch. päd. Professionen (Zeit für Klärungen und Absprachen)
  • Organisations-Entwicklung - Entwicklung und Implementierung von neuen strukturellen und didaktisch-methodischen Modellen und Konzepten (Entwicklungszeit)

2. Personalressourcen (für ausreichende Doppelbesetzung und sonderpädagogische Fachlichkeit)

3. Sachmittel für Unterrichtsmaterial und für Umbau- bzw. Neubaumaßnahmen

4. Fortbildungsressourcen LI und Fortbildungsqualität

EVA Inklusionstagung LI

"Die mit 61 Prozent vertretenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne Integrationserfahrung

legen anscheinend eine gewisse Skepsis an den Tag, die sich in zurückhaltenderen Beurteilungen

von Fortbildung niederschlägt. Möglicherweise wurde aber auch auf ihre Ausgangslage

nicht ausreichend eingegangen."

"Lehrkräfte und Leitungspersonal aus Stadtteilschulen (285) und Gymnasien (51) sehen ihre Erwartungen nicht so häufig erfüllt wie andere (Abb. 6).

Auch die allgemeine Zufriedenheit ist bei Personen aus diesen Schulformen sowie bei Sonderpädagogen etwas geringer als bei den übrigen Teilnehmenden.

Es ist eine offene Frage, ob die Tagung die Erfüllung von Erwartungen dieses Personenkreises

schuldig geblieben ist, oder ob die Teilnehmenden von Inklusion noch nicht in vollem Umfang überzeugt sind."

Fortbildung:

An der "Haltung" arbeiten,

statt Ressourcen fordern?

Unser Auftrag LI-D

Es soll ein Grundsatzpapier zum Thema „Inklusive Schule“ entworfen werden, das zur Grundlage einer LI-internen Verständigung zu diesem Thema wird.

Das Papier soll zu folgenden Bereichen Aussagen machen:

1.Qualitätsmerkmale einer inklusiven Schule

Organisation

Unterricht: Diagnose, Fachexpertise, Methodik und Didaktik, Lernumgebung, Lehrerhandeln

Erziehung

2.Qualitätsmerkmale von Fortbildung und Ausbildung für „inklusiven Unterricht“

3.Qualitätsmerkmale von Beratung für eine inklusive Schule

1. Lernen 53,0 %

2. Sprache 9,0 %

3. Emotionale & soziale Entw. 9,0 %

4. Geistige Entwicklung 15,0 %

"Neurodiversity"

Umbau, Neubau und Abriss

BSB-Pressemitteilungen

welt.de vom 30.9.2012

Die Inklusion ist mit großen Erwartungen gestartet.

An vielen Schulen produziert sie aber bisher mehr Probleme als Erfolge, ist zu wenig bedarfsgerecht für behinderte oder auffällige Schüler.

22.5.2012

„Hamburg bekommt bundesweit die beste Ausstattung für die Inklusion.“

25.6.2012

„Hamburg verbessert die individuelle sonderpädagogische Förderung.“

Birgit Herz, Prof. für Sonderpädagogik, Uni Hannover

Die einzelnen Lehrkräfte und Schulen sollen mit

den vorhandenen Bordmitteln die Inklusion „quasinatürlich“ ermöglichen, ohne jeglichen

unabdingbar notwendigen Support zu erhalten. Es sind hier vor allem die Kinder- und Jugendlichen mit Verhaltensstörungen und Lernbeeinträchtigungen, die

zwangsläufig zu einer strukturellen und personellen Überforderung der LehrerInnen beitragen.

Hier müssen SonderpädagogInnen mit einem für genau

jene SchülerInnen ausgewiesenen Qualifikationsprofil in die Schulen, und zwar sowohl als systemische Ressource als auch als schülerInnenbezogene Ressource.

Die derzeitige massive Unterversorgung ist skandalös

und kann nicht durch andere Berufsgruppen, etwa aus dem Bildungspaket der Bundesregierung

(SozialpädagogInnen, ErzieherInnen), abgefedert werden.

Der Übergang von Schule in berufsschulische Qualifizierungen

hat das größte Exklusionsrisiko, gerade bei bildungsbenachteiligten

und behinderten jungen Menschen. Hier bedarf es einer deutlichen Stärkung

der Ressourcen für gelingende Übergänge in selbstständige –und legale – Erwerbsarbeit.

In einer konzeptionellen Neugestaltung sonder- und inklusionspädagogischer Bildungspolitik

(Schule, Kinder- und Jugendhilfe, lokale Träger in

der Kulturarbeit u.v.m.) braucht es verbindliche interdisziplinäre Vernetzungsstrukturen unterschiedlicher

Akteure in den Bezirken, sozialräumliche Kooperationsnetzwerke also – mit ausreichenden Zeitbudgets für Beratung und Konzeptarbeit, aber auch für Fortbildung und

Evaluation.

Peter Friedsam, Schulleiter HH, Experte Robert-Bosch-Stiftung

"Das Recht auf inklusive Beschulung ist für alle gleich, der Unterstützungsbedarf aber verschieden. Insofern muss die Politik aufhören, alle Kinder mit einer gleichen Ressource auszustatten (i.d.R. eine gleiche Stundenzuweisung von Sonderpädagogik.)"

Inklusion

"Einfach machen!"

CC_Gerhard_Suster

Wir musizieren dann einfach schon mal los !

Reinhilde Stöppler,

Prof. f. Heil- u. Sonderpädagogik, Uni Gießen

Alles hängt davon ab, "ob der Lehrer gut ausgebildet ist und ob das pädagogische Umfeld stimmt. Ein schwerst verhaltensauffälliges Kind etwa benötigt ein klar strukturiertes Lernarrangement, während ein massiv lernbehindertes Kind eine eher offene Lernsituation braucht, wo es etwas entdecken kann. Ein hörbehindertes Kind braucht eine gute Ausleuchtung, um das Mundbild ablesen zu können - für blendempfindliche sehbehinderte Kindert bedeutet aber helles Licht eine erhebliche Einschränkung. Diese Schüler kann man nicht alle mit gesunden Kindern so nebenbei im Klassenraum unterrichten!"

http://www.hamburg.de/contentblob/3368018/data/autismus-asbergersyndrom.pdf

Positionspapier der Schulleitungen

aller Stadtteilschulen, 15.9.2009

"Langfristig müssen inklusive Klassen mit durchgängiger Doppelbesetzung ausgestattet werden."

"Als erster Schritt muss gewährleistet werden, dass Klassen mit vier Schülern mit Förderschwerpunkt LSE zwei Drittel aller Unterrichtsstunden mit zwei Pädagogen besetzt werden, und jede Klasse zusätzliche Stunden für die erforderliche Koordination, Qualifizierung, Förderplanerstellung und Beratung erhält."

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