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Vielen Dank!

#ipsMoskau2015

Verhandlungen

Waffenstillstand (Minsker Vereinbarung vom 05. September - 12-Punkte-Protokoll)

Während des "Waffenstillstandes"

Krim und Bergkarabach

Aktuelle Lage

Parallele:

- Sowohl die Krim als auch Bergkarabach hatten den Sonderstatus einer sog. Autonomen Republik in der Sowjetzeit

- Beide haben in einem verfassungswidrigen und völkerrechtlich nicht anerkannten Referendum für Unabhängigkeit ausgesprochen

- Weder Bergkarabach, noch Krim verfügen über gemeinsame Landesgrenzen zu Armenien bzw. zu Russland

- In beiden Fällen handelt es sich um die Verletzung der territorialen Integrität von Aserbaidschan und der Ukraine

- Das Ziel beider abtrünnigen Provinzen war die Eingliederung in das Russische Staatsgebiet (Krim) bzw. in die Republik Armenien (Bergkarabach)

- In beiden Konflikten ist Russland der maßgebliche Akteur (wenn auch indirekt im Karabach-Konflikt)

Dreistufiger Sanktionsmechanismus

Russlands Antwort auf Sanktionen

Annexion

Diplomatische Sanktionen

Sanktionen der EU

Gegen Individuen und einzelne Rechtspersonen

Sektorale Wirtschaftssanktionen

Politische und wirtschaftliche Sanktionen

Ukraine-Krise und

EU-Sanktionen gegen Russland

Die rechtliche Dimension von Konflikten

Territoriale Integrität

Absturz der Regierung in Kiew

- die Unverletzlichkeit des Hoheitsgebietes (Territorium) und der Grenzen souveräner Staaten

- Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen bestimmt: „Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt“

21. Februar 2014: Janukowitsch flieht in den Osten der Ukraine. Die Abgeordneten des Parlaments erklären Janukowitsch am 22. Februar für abgesetzt und rufen für Mai Präsidentschaftswahlen aus.

Unruhen auf der Halbinsel Krim

Ende Februar 2014: Auf der Halbinsel Krim kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Anhängern und Gegnern der neuen Führung in Kiew.

Aktuelle Lage des Konflikts um Bergkarabach

Die Folgen des Krieges

Separatismus in der Ost-Ukraine

Die Friedensverhandlungen zwischen Armenien und Aserbaidschan

  • Besetzung von 20% des aserbaidschanischen Territoriums

Sezessionsrecht

Gemäß Art. 72 UdSSR-Verfassung hatten nur die Republiken das theoretische Recht zur Sezession von der UdSSR, die Autonomen Republiken und die Autonomen Gebiete dagegen nicht. Auch durfte gemäß Art. 78 UdSSR-Verfassung das Territorium einer Sowjetrepublik nicht ohne ihr Einverständnis geändert werden.

???

Die Zusammenstöße an der „Kontaktlinie“

  • 750 000 Flüchtlinge und Binnenvertriebene auf aserbaidschanischer Seite

Separatismus

  • 300 000 Flüchtlinge auf armenischer Seite

Die Treffen der Präsidenten Armeniens und

Aserbaidschans

Angesichts der russischen Expansion in der Ukraine und der gegen Russland verhängten Sanktionen, fragen wir, weshalb Europa gegenüber Armenien nicht gleichermaßen vorgeht?

  • Todesopfer auf beiden Seiten: ca. 30 000

Gliederung

16. März 2014: Die Krim stimmt in einem umstrittenen Referendum für einen Beitritt zu Russland. Die EU und die USA sowie die Übergangsregierung in Kiew kritisieren die Abstimmung als Bruch internationalen Rechts und sprechen von einer Annexion der Krim durch Russland.

1. Ukraine-Krise und EU-Sanktionen

gegen Russland (Asif Masimov)

2. Der Vergessene Krieg um Bergkarabach

(Zamin Azizov)

3. Die rechtliche Dimension von Konflikten

(Ziyaddin Aslan)

Selbstbestimmungsrecht der Völker

Art. 1 Abs. 1 der Int. Pakt über bürgerliche und politische Rechte bestimmt: "Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung"

- Einverständnis mit der

Zentralregierung

- Transparenz der

Volksabstimmung

Der Krieg zwischen Armenien und Aserbaidschan um Bergkarabach

1988 - Eskalation des Konflikts

1988 - 1994 - Krieg um

das Gebiet Bergkarabach

Der Vergessene Krieg um Bergkarabach

Die Prinzipien der „Schlussakte von Helsinki“ (1975) und der Charta von Paris (1990)

1. Unverletzlichkeit der Grenzen

2. Garantierte Sicherheit für alle Menschen in den betreffenden Gebieten

3. Umfassender Autonomiestatus für Bergkarabach

4. Recht der Flüchtlinge und Binnenvertriebene auf Rückkehr und Reintegration

Waffenstillstand und Engagement der Internationalen Organisationen

Gründung der Minsker Gruppe der OSZE

Bischkek Protokoll - Waffenstillstand vom Mai 1994

UN-Resolutionen: Nr. 822, 853, 874, 884

Resolution 1119 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates

Europäischer Umgang mit Separatismus: Vergleich des Konflikts um Bergkarabach zwischen Armenien und Aserbaidschan mit der Ukraine-Krise

IPS-Alumni Aserbaidschan

Asif Masimov

Zamin Azizov

Ziyaddin Ismayilov

2015